Druckschrift 
2 (1863) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1421 bis 1477
Entstehung
Seite
VII
Einzelbild herunterladen
 

VIl

schiede, von denen 14 in Lucern nicht vorhanden sind. Ein umfassendes Generalrepertorium überdie Urkunden und Acten des Zürcherschen Staatsarchivs, von dem verstorbenen Hrn. Staats-archivar Meyer von Knonau angefertigt, erleichtert wesentlich die Nachforschung nach dem ander-weitigen, in diesen Sammlungen nicht enthaltenen Material, welches nebst den StadtbüchernIIIund IV für diesen Band zahlreiche und werthvolle Beiträge lieferte.

Die Sammlung allgemeiner eidgenössischer Abschiede des Staatsarchivs Bern enthält15 Abschiede für unfern Zeitraum, darunter 4, welche sich in Lnccrn nicht fanden. Die dreiund zwanzig Raths manuale aus dieser Periode (mit dein Jähr 1465 beginnend) liefertenWeniges, mehr dagegen die deutschen und lateinischen Missivenbücher, von denen zweiunter der Bezeichnungalte Missive" in die ersten Jahre unserer Periode zurückgehen, wogegendie deutschen Missivenbücher I, II, (I und die lateinischen I, l> besonders für die letztern JahreVieles enthalten. Daneben ist das s. g. äußere Archiv reichhaltig an einschlagenden Urkunden.Für die Beziehungen der Eidgenossen zu Frankreich ist für diese Zeit das bernische Staatsarchivdie Hauptqnelle.

Der Umstand, daß eine Menge badischer Jahrrechnungen fehleil, dagegen sichmehrfach in den Abschieden einBuch zu Baden" angeführt findet, leitete ans die Vermuthung,daß dieselben vielleicht in einem am Orte der Jahrrechnungstagsatznngen aufbewahrten Protokolleeingetragen sein mochten. Aber weder im Archiv der Stadt Baden, noch im ArgauischenCantonsarchiv fand sich etwas derartiges vor. Endlich gelang es den Bemühungen des Hrn.Reg.-Rath Welti, das in den Abschicdell eitirteBuch zu Baden" im argauischen Finanzarchivaufzufinden, einen Pergamentfolioband voll 76 Blättern, von denen übrigens nur 56 ins X V. Jahr-hundert fallen. Er trägt die Archivüberschrift:Urbar des Schlosses Baden" lind enthält zuerstein Calendarium, dann ein Verzeichnis; der Zinsen, Gülten, Steuern u. s. w., die zur HerrschaftBaden gehörten. Die erstell 46 Blätter, auf denen sich Alles findet, was zu unserm Zweckedient der Rest beschlägt Rheinthal und Thnrgan bis Blatt 66, dann Baden betreffendes ausdem XVI. Jahrhundert sind mit Vorbehalt einiger späterer Einschaltungen von einer undderselben schönen, festen Hand geschrieben und enthalten manche in diesem Band aufgenommeneBeschlüsse der Eidgenossen über Verwaltungssachen der Grafschaft Baden. Die Hoffnung, in diesemBuche die fehlenden Abschiede der Jahrrechnungstagsatznngen zu finden, erwies sich dagegen alsunbegründet. Im Uebrigen folgen sich die in dieses Urbar eingetragenen Beschlüsse nicht chrono-logisch, sondern stehen ohne besondere Ordnung durch einander: es ist also dieses Buch nicht einProtokoll, sondern eine amtliche Sammlung aus andern wahrscheinlich nicht mehr vorhandenenPapieren. Am 24. August 1487 wurde dem Untervogt von Baden wiederholt bei seinem Eidegeboten, bis zur künftigen Faßnacht das Urbar der Grafschaft zu schreibeil (Aintl. Samml. der älterneidg. Alpch. III. 1. 274. e.). Es mag das vorliegende Buch diese Arbeit sein, denn nach