II»
Insoweit sich die Verhandlungen, welche in den Tert der Sammlung gehörten, durch nochvorhandene Correspondenzen, Gesandtschaftsberichte und ähnliche Acten erläutern und ergänzenließen, hat man sich in zahlreichen Noten bemüht, solche Vervollständigungen allenthalben bei-zubringen, wo die Wichtigkeit des Gegenstandes dieses Verfahren zu erfordern oder zu rechtfertigenschien. Manches für die vaterländische Geschichte bedeutende, bisher noch ungedruckte Aktenstückkonnte auf diese Weise weitern Kreisen zugänglich gemacht werden.
Die Aufzeichnungen über eidgenössische Verhandlungen, die sich aus diesem Zeitraum er-halten haben, sind, mit Ausnahme der letzten Jahre desselben, noch äußerst lückenhaft. DieAbschiedesammlungen der Cantvnalarchive beginnen erst mit den Siebenzigerjahren des fünfzehn-ten Jahrhunderts. Das Lncernische Staatsarchiv besitzt zwar einen Abschiedeband, der mit demJahre 1410 anfängt und eine Anzahl den ersten sechs Dccenuien des fünfzehnten Jahrhundertsangehöriger Abschiede und auf solche bezüglicher Acten, meist aber nur sehr fragmentarische Auf-zeichnungen enthält. Das Zürcher Staatsarchiv hat ebenfalls einen mit 1424 beginnenden Ab-schiedeband, darin aber nur wenige der ältern Zeit ungehörige Stücke. Um so mehr mußten daherdie gleichzeitigen Urkunden, Rathsbücher, Missivenbücher u. s. w. der einzelnen Archive durchforschtwerden, eine keineswegs leichte Arbeit, da in manchen Archiven es an Vorarbeiten zu diesemZwecke, gänzlich fehlte, in andern die vorhandenen Vorarbeiten keineswegs genügten.
Allerdings sind schon seit einer Reihe von Jahre» solche Vorarbeiten zum Zweck einerSammlung der ältern eidgenössischen Abschiede gemacht worden. Bereits der Tagsatzungsabschiedvon 1818 enthält in Folge eines von der Gesandtschaft von Lucern gestellten Antrags an sämmt-liche Eantone, wo in frühern Zeiten eidgenössische Tagsatzungen oder wichtige vaterländische Ver-handlunge» gepflogen worden sind, die Einladung, ein möglichst klares und vollständiges Reper-torium aller dießfälligen Abschiede und Acten anfertigen und dem Vorort einreichen zu wollen,damit dasselbe zur Erleichterung' weiterer Untersuchungen in das eidgenössische Archiv niedergelegtwerden könne. Im Jahre 1819 wurde ein von Lucern zu diesem Zwecke vorgelegtes Schemain den Abschied genommen und seit dieser Zeit wnrdeu die dießfälligen Arbeiten in verschiedenenArchiven mit mehrerer oder minderer Thätkgkeit betrieben. Am 5. Juli 1831 wurde ein imJahre zuvor u<I iimlmisnUiim genommener Antrag von Glarus: „Der Vorort sei einzuladen,wohlerwogene Vorschläge an die Stände gelangen zu lassen, wie auf Grundlage der von einigenStänden bereits eingegebenen, von andern zugesicherten Repertorien später ein Gesammtrepertorinmabgefaßt und dieser Arbeit eine allgemeine Nutzbarkeit gegeben werden könne" — mit 21 Stim-men, im darauffolgenden Jahr einmüthig, zum Beschluß erhoben. Am 39. Deeember 1837 wurdedie eidgenössische Canzlei durch den Vorort ermächtigt, auf eidgenössische Kosten ein Gesammt-repertorinm der Abschiede ans dem fünfzehnten Jahrhundert abfassen zu lasten und in den Druckzu geben; am 1. Deeember 1838 beschloß der Vorort, es sollen diesem Repcrtorium die Bundes-