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vertrage und die Sraatsverträge mit dein Ausland als Beilagen angereiht werden. Der Tag-satzung des Jahres 1839 wurde danu der erste, bis 1420 reichende Band der Abschiede-sainmlung, bearbeitet von Herrn Professor I. E. Kopp, vorgelegt. Die Tagsatzung billigte dieArbeit und lud den Vorort zu deren Fortsetzung ein. Allein die Sache gerieth darauf in'sStocken und erst am 16. Januar 1852 wurden, in Folge einer am 10. und 17. Deeember1849 von den gesetzgebenden Rathen ausgesprochenen Creditbewilligung, vom schweizerischen Bun-desrath die durch den Vorort bereits am 10. Oktober 1840 als Norm für die Arbeit geneh-migten Grundlagen neuerdings gutgeheißen und für die Wiederaufnahme des Werkes die erfor-derlichen Anordnungen getroffen*).
Für den Zeitraum uuu, welchen der vorliegende Band umfaßt, fanden sich Specialrepertvrienvor iil den Archiven von Zürich, Bern und Lucern. Allein dieselben beschränken sich auf dieAbschiedesammluugen, ohne aus das anderweitige einschlägige Material der Archive Rücksicht zunehmen. Einzig im Lucernerarchiv wurde das Repertorium durch den damaligen UnterarchivarLudwig Keller aus breiterer Grundlage bearbeitet, aber von vollständiger Umfassung des in denActen liegenden Materials ist auch diese Arbeit noch weit entfernt; auch läßt die Kritik daranManches zu wünschen übrig, wenn gleich das Verdienst dieser Arbeit alle Anerkennung verdient.In das Zürcher Repertorium sind die Glarner-Abschiede der im dortigen Archiv liegenden Tschudi-schen Sammlung nicht einbezogen; im Solothurner-Repertorium fehlen die dort vorhandenen, ineinem erst seit dessen Anfertigung aufgefundenen Bande enthaltenen Abschiede aus nnscrin Zeit-raum gänzlich.
In allen diesen Repertorien zusammengenommen ist für unfern Zeitraum nicht der dritteTheil der Stücke verzeichnet, welche in dem gegenwärtigen Band enthalten sind. Auch nahmenwir, nachdem wir einmal von deren Unvvllkvmmenheit uns überzeugt hatten, uns zur Regel, sieerst dann in Vergleichung zu ziehen, wen» wir zuvor die Origiualabschiede, welche darin ercerpirtsind, selbst durchgearbeitet hatten.
Es ist hier der Ort, eine allgemeine Uebersicht der Quellen und Hülssinittel zugeben,aus welchen der vorliegende Band hervorgegangen ist. Die erstem liegen sämmtlich in de»Originalacten der schweizerischen Archive, welche dem Bearbeiter zu diesem Zwecke offen stunden.
Das Lucernische Staatsarchiv, den: Bearbeiter zunächst gelegen und für das fünf-zehnte Jahrhundert unbedingt die reichhaltigste Quelle eidgenössischer Verhandlungen, wurde derganzen Arbeit zu Grunde gelegt.
Dasselbe enthält zwei Sammlungen eidgenössischer Abschiede, die erste unter dein TitelAllgemeine Abschiede, die zweite unter dem Titel Lucerner Abschiede. Beide gehen neben
*) Vergleiche Abschied von 181» Seite 65, Absch. von 1819 S. «5 und Abschiedöbeilage >V,, Absch. von 1830 S. 4.von 1831 S. 4. von 1832 S. 3, Absch. von 1837. 1839. Protokoll des Bundesraths vom 16. Januar 1852.