59stehenden Bedingnißen erstlich Parzellenweiß demMehrisibietenden ausgestellet worden.1mò Bleibt die Sohlstatt mit umliegendem Ed-derich als das adliche Vorteil dem Herrnallemal vorbehalten.2do Ansteiger, was Länderey betrift, tritt dasankauffende Stück ehender nicht, den mitder Brach an.3tio Wiesen aber genießen das Jahr die würklichePfächter annoch.4tò Wird die Ratification des Kaufs der Herr-schaft im Parzellen so wohl, als im Kaufüberhaupt vorbehalten, immaßen dann derParzellenkauf erst versuchet, und demnechstdas ganze Guth ausgestellet werden, undder Herrschaft frei stehen soll, dies= oderjenen, oder auch keinen von denen Käufenzu genehmigen.5to Muß der Kaufschilling negsten Osteren in gu-ten groben Gold= und Silber Münzen nachdem
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Ein Akten-Stück samt Sieben Anlagen zur Rechtshängigen Sache des Freiherrn von Scherer gegen den tit. Obristen Freiherrn von Ritz
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