57hündigsten geschehen kann, verkauft, und über-tragen, auch stellet Hochgemelter Verkäufer demHerrn Ankäuffer frei, das Eigentum dieses freienRittersitzes samt allen darzu gehörigen Länderey,und Gerechtigkeiten denen Gerichtsbücher einzu-tragen, und gegenwärtigen Kaufbrief gerichtlichbekräftigen zu lassen, wie dann ein HochlöblichesGericht andurch von mir Verkäuffer hiezu autho-risirt wird, benebst verspricht der Herr Verkäuf-fer die gebührende Eviction, und Wehrschaft zuleisten, auch die in Händen habenden schriftlichenUrkunden zu extradiren.Womit dann gegenwärtiger Kauf, und Ver-kauf nach von mir baar empfangenen Kaufschil-ling beschlossen, und zu dessen Sicherheit gegen-wärtiger Kaufbrief, von mir unterschrieben, undmit meinem angebornen Pettschaft besiegelt wor-den ist. Düsseldorf den 10ten 9bris 1780.Von Scherer2d'Hohen CreuzbeLitt.
Druckschrift
Ein Akten-Stück samt Sieben Anlagen zur Rechtshängigen Sache des Freiherrn von Scherer gegen den tit. Obristen Freiherrn von Ritz
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57
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