50Nun zeigt doch das von tit. Nass abge-haltene Protokoll ganz deutlich, daß jene in derersten Versteigerung reservirte Sohlstatt, von demnemlichen Ankäuffern, welcher die übrigeGrundstücke in massa gekauft hat, ebenfalsangesteigert worden ist.Hieraus ist dann noch so gar ersichtlich, daßder Mitverkauf dieser Sohlstatt mit den übrigendazu gehörig gewesenen, und um selbige liegendeAppertinenz-Stücke, mit diesen gleich anfangsin massa ausgestellt, zuverläßig noch mehr als750 Rthlr. würde ausgebracht haben. — Dannwem konnte diese Rittersitzliche Wohn= und Sohl-statt besser dienen; als dem gleichzeitigen An-käuffer der darum liegenden Appertinenzien?Ja! die Antwort dieſer Frage ergibt ſich auch ausdem Nuſſiſchen Steigerungs Protokoll, wo keinanderer, ausser dem vorherigen Ankäuffer derAppertinentien, als Licitant benennet, sondernnur erwähnt ist, daß diese Sohlstatt jenem vor-herigen
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Ein Akten-Stück samt Sieben Anlagen zur Rechtshängigen Sache des Freiherrn von Scherer gegen den tit. Obristen Freiherrn von Ritz
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