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Ein Akten-Stück samt Sieben Anlagen zur Rechtshängigen Sache des Freiherrn von Scherer gegen den tit. Obristen Freiherrn von Ritz
Entstehung
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Vorbericht.rechtfertigen, früher waren die Urschriften,auf welche sich der Obriste Freiherr von Ritzbezog, noch nicht offengelegt; alles was ichvorher sagen konnte, war also gewissermaßennur blosse Vorbereitung zu der Deductionwelche ich erst nach geschehener Offenlegungder Originalien in diesem einzigen Schlußsazeinreichte, und welche darum, für das Wee-sentliche der Sache, als ein Ganzes geltenkann.In jenem Umstande liegt auch derGrund, warum sich in diesem Schlußsatze(gegen die Gewonheit späterer, in de nem-lichen Instanz verhandelter Schriftsätze) alleswas zum Anlas, und ersten Ursprung desRechtsstreites gehöret, nochmals angeführetfindet. Er enthält ferner die wichtigstenEinwürffe der Gegenseite aus ihren Vorak-ten; denn nun war der Zeitpunkt, sie mitihrer ganzen Evidenz, aus dem jezt verge-wisserten Inhalt der Urschriften widerlegenzu können. Der Zweiffel,=ob ich jeneEinwürffe meines Gegners unverkürzt undin ihrer wahren Stärke angeführt habe,könte vielleicht gegen eine aussergerichtlich ge-bliebene Facti species, aber gewis nichtbei einem gerichtlich überreichten Schlußsazſtatt finden: denn hier würde ich zweckwi-drig