21Zweytens: wirft man mir vor, daß ich indem kurzen Zeitraum von sieben Tagen, währendwelchen ich den Kranken behandelte, fünfzehnRecepte verschrieben, so daß auf jeden Tag überzwey Recepte zu rechnen wären.Auch dieser Vorwurf fällt, als eine blosse Sophi-sterey, hinweg, wenn man sich die Mühe giebt, meineRecepte durchzulesen. In allen findet sich, daß ichmeiner Indication beständig treu geblieben; und wennich, um dem Geschmack des Kranken näher zu kom-men, verschiedenemal die Form der Mittel zu ver-ändern, genöthigt gewesen bin; so lagen doch diesel-bigen Bestandtheile immer zum Grunde. Wel-cher practische Arzt wird nicht oft in die Nothwendig-keit gesetzt, seinem Kranken in der Form der Mittelnachzugeben, um nicht Ueberdruß vor der Arzney zuerwecken, und auf diese Weise alles zu verlieren?Wer also einen Arzt des Hin= und Herschwankensbeschuldigen will, muß seinen Beweiß nicht aus derZahl der Recepte, sondern aus dem Inhalte derselben,aus dem Uebergehen zu verschiedenen, auf eine unddieselbe Krankheit nicht mehr passenden Mitteln führen.Der dritte Vorwurf ist ein doppelter, undbestehet darin:a) DaßB 3
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Geschichte einer merkwürdigen Krankheit und Rechtfertigung der dabey gebrauchten Mittel : samt e. Beylage über die von dem Med.-Dir. Odendahl darüber hrsg. Schrift
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