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die Propstei Apollinarisberg gründete. 37 ) Der Landesherr hatte ein Hofesgedinge inRemagen. 38 )
3) Breis ig, Erbvogtei, 39 ) mit Ober- und Niederbreisig, Ober- und Nieder-Lützingen, Gönnersdorf, Brohl und der halben „Vyntz" unter Rheineck, 40 ) welchezur /anderen Hälfte nach Rheineck gehörte.
4) Oberwinter, ein „beschlossener" Flecken, mit den Dörfern Birgel, Bandorfund dem Höfchen Einszfeld(?) 41 )
Dieses Gericht gehörte dem Herzoge von Jülich nur halb, den anderenTheil besaszen die Quadt-Landskron zu Flamersheim. Oberwinter (Wintera, Win-tera minor, Lützelwinter) scheint im 13. Jahrhundert nach Tomburg gehört zuhaben; 42 ) 1250 tritt hier Erzbischof Conrad, indem er einen Hof des KlostersRommersdorf freit, als Landesherr auf; 43 ) 1255 obligirt der Graf von Cleve seineGüter in Oberwinter dem Herrn zu Landskron. 44 ) Dieses Herrn Nachfolger belehnt1366 seinen Schwiegerenkel Friedrich von Tomburg nicht nur mit Oberwinter undBirgel, sondern auch mit Kirchdaun sammt Zubehör. 45 ) Kirchdaun (Dune) und Gim-mingen (Gymnich) waren nämlich schon vor 1252 von den Grafen zu Neuenahr andie Burggrafen zu Landskron verpfändet worden, 46 ) und alle diese Güter erscheinenim 14. Jahrhundert als (aufgetragene?) Lehne der Herzoge von Baiern, Pfalzgrafenbei Rhein. 47 ) Durch die beiden Enkelinnen des Friedrich von Tomburg, Gertrud undElisabeth von Saffenburg, kamen Oberwinter und Kirchdaun sammt Zubehör je zurHälfte an die Sombreffe und Quadt. Nachdem Jülich die Sombreffe'schen Besitzungenerobert hatte, liesz man im Frieden von 1473 48 ) dem Friedrich von Sombreffe zwarseinen Theil an „Wynteren" u. s. w., doch erwarb der Herzog das Oeffnungs- undSchirm-Recht. 49 ) Als Friedrichs Stamm 1518 erloschen war, succedirten die Grafen vonManderscheidt-Virneburg in Oberwinter, welche 1567 mit Jülich einen Vertrag schlössen,und auf Grund dieser Uebereinkunft ergriff der Herzog, nachdem 1597 Graf Dietrichvon Manderscheidt als Letzter seiner Linie gestorben war, Besitz von der Hälfte anOberwinter 50 ) und Kirchdaun nebst Gimmingen. 51 )
5) Kirchdaun, kleines Dorf (1649) mit 16 Häusern, besonderes Gericht, pro
«) Lac. I, 284. 3S ) So sagen die Amtsrechnungen seit 1560. 39 ) Vergl. Theil I, 13. 40 ) DieKechmingen vor 1600 erwähnen die „Vyntz" nicht; spätere setzen: „Die Vyntz und Kheineck",was doch nicht richtig sein kann! 41 ) Die Rechnungen erwähnen Oberwinter, Kirchdaun undG-immingen erst seit 1649. 41 ) Die damaligen Besitzer von Tomburg s. unter „Amt Tomburg".43 ) Mittelrh. Urkundenbuch III, 794. 44 ) Ebenda, 958. 46 ) Gudenus, cod. dipl. II, 1155. 40 ) Ebenda, 951.") Ebenda, 1158, 1200, 1314. 4S ) Lac. IV, 364, wo irrthümlich in der Ueberschrift „Königswinter"steht. 49 ) Gimmingen zahlte das Schutzgeld, damals 10 Gulden, gemäsz Amtsrechnung schon1480 nach Münstereifel. Vergl. Theil I, 24. 60 ) Den Wortlaut des Vertrages kenne ich nicht.Vergl. Barsch, Eiflia illustrata, III, 1, S. 538; Eckertz, fontes, I, 243. 51 ) Das schliesze ich ausdem oben Gesagten und dem Folgenden. Es ist mir freilich unerklärlich, weshalb die Quadt-Landskron nicht auch Antheil an Gimmingen gehabt haben sollen.
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