Druckschrift 
Theil 2 (1881)
Entstehung
Seite
3
Einzelbild herunterladen
 

1) Groszbüllesheim, Grundherr hierselbst war im Jahre 893 die AbteiPrüm; die Güter trug 1222 der Graf von Sayn zu Lehn und von diesemhatte sie der Herr zu Milendonk. 22 ) Etwa ein Jahrhundert später sind dieHerren von Tomburg Besitzer der Gerichte Groszbüllesheim, Roitzheim undBillig, übertragen solche 1337 dem Markgrafen von Jülich und erhalten sie1364 von diesem zurück. 23 ) Büllesheim kam in der Folge an Johann Herrn zuDann, welcher 1396 das Dorf dem Heinrich von Büllesheim, auch Heinrich Isaakgenannt, 24 ) obligirte. 25 ) Dieser liesz sich dann vom Herzoge von Jülich mitder Herrlichkeit belehnen. 26 ) So kam Groszbüllesheim dauernd in die Händevon Familien niederen Adels.

2) Roitzheim und Billig. Friedrich von Tomburg, welcher 1364 beideDörfer zurück erhielt, vererbte sie auf eiue Enkelin. Diese heirathete 1419den Peter von Eich, 27 ) einen Herrn von niederem Adel. Die allodiale Uuter-herrschaft blieb sodann in den Händen der Nachkommen dieses Peter bis 1794.

XVI. Amt Montjoie.

Hatte einen Amtmann, einen Forstmeister und einen Schultheisz-Rentmeister.

Das Ländchen war vor dem 16. Jahrhundert noch sehr wenig bevölkert; im 8.gab es hier wohl nur eine bedeutende Niederlassung, nämlich den königlichen HaupthofCompendium, Conzen, mitten im karolingischen Bannforste oder dem „Oberwalde"der Ardenneu. l ) Wie eine Urkunde Friedrichs IL vom Jahre 1226 2 ) meldet, hatKaiser Karl der Grosze den gedachten Hof mit allem Zubehör, mit dem Zehnten undder Nona dem Marienstifte zu Aachen geschenkt. Um die Vogtei zu Couzen, wie umdie Verwaltung des Forstes stritten sich im 10. Jahrhundert wahrscheinlich die Ar-dennergrafen mit den Herzogen von Nieder-Lothringen und den Pfalzgrafen zu Aachen.Heinrich von Limburg, durch seine Groszmutter von den Erstgenannten abstammend,vereinigte um 1101 auch die beiden letztgenannten Beamtungen in seiner Person;freilich nur für kurze Zeit. 3 ) Seine Nachkommen, die Herzoge von Limburg, be-hielten wohl nur die Vogtei Conzen, während die späteren Pfalzgrafen aus dem wei-fischen und hohenstaufischen Hause die Grafschaft im „oberen" wie im „niederen Walde"

* a ) Mittelrh. Urkundonbuch I, S. 189. a3 ) Lac. III, 315 vi. Urkundenregeston im Arohiv zuHarff. al ) So nennen ihn versch. Urkunden im Archiv zu Harff. 26 ) Barsch, Einia illustrata III,

I, S. 261. 26 ) Jülichsche Lehnregister im Staats-Archiv zu Düsseldorf. ") Gudenus, codex diplom.

II, 1251.

') Vergl. Annalen des hist. Vereins für den Niederrhein, Heft YI, S. 4 u. folg. (Künftig

citirt: Annalen VI, 4.) Lac. II, 75, (Note) u. Böhmer, fontes rerum Germanicarum III, 397.

a ) Lac. II, 135. ') Vergl. Cohn, Stammtafeln, 28, 49, 221.

1*