herrn, welcher 1365 anderer Montjoie'scher Miterben Ansprüche selbst erworbenhatte. !> ) So ist Euskirchen 1369 eine jülichscbe Stadt und Hauptort eines Amtes. 10 )Die Rechnungen von 1564 und 1568 geben an, dasz der Schultheisz zu Eus-kirchen auch ein Richter sei in "Wüschheim und Kessenich und dasz noch vierGerichte im Amte sich befänden, nämlich: Rueszheiin (Rüd desheim er-Hof ?),das Pantaleons-Gericht in Euskirchen, die jülichsche Bank zu dich cn he imund endlich Frauenberg. — Die „villa Roetzheim" mit dem Patronate zu Eus-kirchen und Cuchenheim gab Walram von Limburg, Herr zu Montjoie, nach 1210dem Kloster Reichenstein. 11 ) Die Abtei St. Pantaleon in Köln hatte ein Hofesgerichtin Euskirchen. 12 ) In dem jülichschen Theile von Cuchenheim 13 ) war der Landesherrzugleich Grundherr; 14 ) das Gericht wurde auch wohl zum Amte Münstereifel ge-rechnet. Zu Frauenberg war eine Latbank „unter dem Baume", vor welche fastalle Güter im Dorfe gehörten. Das Gericht Frauenberg und die Dörfer Oberwich-terich, Irresheim, Lüssem und Roevenich 15 ) hatten die Herzoge von Jülich im 15. Jahr-hundert den Herren zu Bollheim obligirt; im 16. waren die drei erstgenannten Orte„abfällig" geworden und hatten sich zu Euskirchen gehalten. Dieses Verhältniszdauerte aber nur bis 1576. 16 )
Zeitweise wurden zum Amte Euskirchen noch gerechnet Weilerswist,Grosz- und Kleinve mich. In Swist (auf dem Berge) war im 14. Jahrhundertder Markgraf von Jülich als Herr zu Hengebach 17 ) Gewaltherr, das Gereonstift zuKöln Grundherr, die Vogtei aber schon als Lehn in Händen der Herren von Brent. 18 )Hermann von Tomburg, Herr zu Vernich, trug 1342 seine Güter und Gerichte inVernich und Weilerswist dem Markgrafen von Jülich zu Lehn auf. 19 ) Es scheint,dasz bald darauf der Vasall kinderlos starb, und der Markgraf gab Vernich nebstZubehör 1354 seiner Tochter, der Gräfin von Wied. 20 ) Ihre Nachkommen obligirtendie Herrschaft weiter; wegen einer Einlöse wurden im 16. Jahrhundert zwischen denHerzogen von Jülich und den Pfandherren vielfache Verhandlungen geführt. I9 ) Ver-nich kommt aber noch später als jülichsche Pfandherrschaft vor, 21 ) welche jedochauch zuweilen zum Amte Tomburg gerechnet ist.
Zum Amte Euskirchen wurden mehrere Unterherrschaften gezählt, sonamentlich von den schon behandelten Wachendorf und Euenheim; auszerdem aber:
! ») Butkens, trophees I, 486 n. Ernst, hist. du Limbourg VI, 69. 10 ) Lac. III, 693. ") Rite,TJrkundonhuoh S. 73. ,2 ) Lac. A. III, 374. 13 ) Der andere war kurkölnisch. I4 ) Lac. A. III, 372.") Roevenich soll im 14. Jahrhundert zur Herrschaft Tomburg gehört haben. ,0 ) Vergl. Th. I, S. 16.") Also nicht als Besitzer von Euskirchen! 1S ) Lac. A. VII, 86. ,9 ) Colleetaneen des Vizekanzlers vonKnapp (jetzt im Staats-Archiv zu Düsseldorf), Bd. IX, fol. 186 u. folg. 20 ) Vergl. Lac. III, 676.'") Eisenberg, der um 1780 schrieb, spricht noch von dem Pfandherm zu Vernich. Verhandlungenwegen der Einlöse finden sich bei v. Knapp a. a. O. fol. 292 u. ff.