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§ 14. Der Schriftführer.
Er führt das Protokoll in den Vorstandssitzungenund in den Hauptversammlungen. Am Schlüsse derSitzung hat er das Protokoll zu verlesen und mit demVorsitzenden zu unterschreiben. Er besorgt den Schrift-wechsel des Vereins, insoweit dieser nicht durch denVorsitzenden selbst erledigt wird.
§ 15. Der Schatzmeister.
Der Schatzmeister verwaltet die Vereinskasse in Ge-mässheit der Beschlüsse des Vorstandes, führt ein beson-deres Buch über Einnahme und Ausgabe des Vereins undhat die Bestände gesondert zu verwahren.
Vorräthige Gelder hat er, soweit sie nicht zur Deckungder laufenden Ausgaben erforderlich sind, bei der städti-schen Sparkasse in Düsseldorf anzulegen.
Bis Mitte Januar muss der Schatzmeister die Jahres-rechnung fertigstellen und den Rechnungsprüfern vorlegen.
§ 16. Der Bibliothekar.
Er hat die Vereinsbibliothek zu verwalten, den Schrift-wechsel mit den Austauschvereinen zu besorgen und ihnendie Vereinsschriften zuzusenden.
$ 17. Der Redaktionsausschuss.
Der Redactionsausschuss hat die zur Veröffentlichungeingereichten Arbeiten zu prüfen, über die Annahme zuentscheiden und die Drucklegung zu überwachen.
Er bestellt aus drei Mitgliedern, von denen zweidem Vorstande angehören müssen, und wird von diesemfür jedes Geschäftsjahr neu gewählt. Gegen Beschlüssedes Redaktionsausschusses ist Berufung an den Vorstandzulässig.
§ 18. Aenderungen der Satzungen.
Aenderungen dieser Satzungen können nur durch eineHauptversammlung mit einer Mehrheil von zwei Drit-