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Wahl kann durch Zuruf oder durch Stimmzettel vor-genommen werden. Bei gleicher Stimmenzahl entscheidetdas Loos, welches von dem die Wahl leitenden Vorsitzen-den gezogen wird.
Nach Ablauf eines jeden Jahres scheiden 3 bezw. 4Vorstandsmitglieder aus, sind jedoch wieder wählbar.Die mit Ablauf des ersten Geschäftsjahres ausscheidenden3 Mitglieder bestimmt das Loos.
Scheidet ein Vorstandsmitglied vor Ablauf seinerAmtsdauer aus, so ergänzt sich der Vorstand zunächstnach seinem Ermessen aus der Zahl der Vereinsmitglieder.In der nächsten Hauptversammlung muss die Bestätigungdieser Ergänzungswahl zur Abstimmung gebracht werden.Der solchergestalt Gewählte bleibt nur für die Dauer derAmtszeit des ausgeschiedenen Mitgliedes im Amte.
§ 11. Vertheilung der Aemter im Vorstand.
Der Vorstand vertheilt binnen 14 Tagen nach derordentlichen Hauptversammlung die Aemter unter sich undregelt zugleich die Stellvertretung.
§ 12. Thätigkeit des Vorstandes.
In jedem Jahre haben mindestens 6 Vorstands-sitzungen stattzufinden. Der Vorsitzende ist verpflichtet,eine Sitzung abzuhalten, wenn dies von mindestens zweiVorstandsmitgliedern beantragt wird. Der Vorstand istbesehlussfähig bei Anwesenheit von mindestens drei Mit-gliedern. Er fasst seine Beschlüsse mit Stimmenmehrheit.Bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des Vor-sitzenden.
§ 13. Der Vorsitzende.
Er vertritt den Verein nach aussen, leitet die Vor-standssitzungen, die Hauptversammlungen und die Sit-zungen des Redaktionsausschusses, falls er diesem angehört.