Satzungen
des
Düsseldorfer Geschichtsvereins,
§ 1. Zweck deB Vereins.
Der Zweck des Düsseldorfer Geschichtsvereins istdie Erforschung' der Geschichte Düsseldorfs und der Ge-schichte des Niederrheins im Allgemeinen.
Diesem Zwecke dient die Abhaltung von Versamm-lungen und die Herausgabe von Vereinsschriften.
§ 2. Sitz des Vereins.
Der Verein hat seinen Sitz in Düsseldorf.
§ 3. Geschäftsjahr.
Der Verein beginnt sein Geschäftsjahr mit demI. Januar.
§ 4. Mitgliedschaft und Beiträge.
Mitglied des Vereins kann jede unbescholtene voll-jährige Person werden, die entweder eine einmalige Zahlungvon 150 Mark oder den Jahresbeitrag von 5 Mark zurVereinskasse leistet.