Druckschrift 
4 (1832)
Entstehung
Seite
734
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734 -Pandect. L. XL VI. Tit. 3. De »ululiunibu» et tihcratiunibm.

Labeo sagt, dass du mir verbindlich, und, ■wenn du dem-selben in der Meinung', er sei frei, Zahlung geleistet habest,von mir befreit werdest; dass dn aber, wenn du auf seinLeheiss einem Anderen gezahlt hallest, oder er es genehmigthätte, nicht befreit werdest; weil in dem ersten Falle dieGelder die ineinigen geworden waren, und es so angesehen.würde, als wäre mir gezahlt worden. Und darum wird meinSclave, wenn er Das, was er Namens des Sonderguts darge-liehen hat, einfordert, den Schuldner befreien, wenn er aberdelegirt oder novirt, so wird er liicht dasselbe bewirken.

20. POMPON. lib. XXII. ad Sabin. — Wenn ich meineSache, welche einein Anderen als Pfand verbindlich war, dir zurTilgung meiner Schuld geleistet haben werde, so werde ich nichtbefreit werden; weil dir die Sache von Dem, welcher sie zumPfand erhalten hatte, entzogen werden kann.

21. PAUL. lib. X. ad Sabin. — Wenn du, nachdem duZehn vom Titius stipulirt, vom Scjus soviel stipulirst, als du'■weniger von jenem erlangt habest, so wird, auch wenn dugegen den Titius geklagt hast, Scjus doch nicht befreit. Dennwie, wenn Titius, nachdem er verurfheilt worden, Nichts lei-sten kann? Aber auch wenn du zuerst gegen den Scjus ge-klagt hast, wird Titius in keiner Hinsicht befreit, da es jainigewiss ist, ob Scjus überhaupt Ftwas schulden wird; sonachwird auch, wenn Titius das Ganze gezahlt haben wird, Sejusgar nicht scheinen, Schuldner gewesen zu sein, weil die Be-dingung desselben nicht in Erfüllung geht.

22. ULP. lib. XLV. ad Sabin. — Ein Hanssohn"kann nicht wider den Willen seines Vaters einen Schuldnerdesselben befreien; er kann nämlich [zwar] eine Verbindlich-keit erwerben, [aber] verringern kann er sie nicht.

23. POMPON. lib. XXiV. ad Sabin.—- Durch die Zah-lung 63 ) [eines Anderen] und dadurch, dass [ein Anderer] sichfür uns auf eine Klage einlä'sst, können wir auch wider Wil-len und Wissen befreit werden.

24. ULP. lib. XLVIL ad Sabin. — Wenn ein Bürgesich für Zwei auf je Zehn verbürgt hat, so ist er auf Zwanzigverbindlich, und mag er nun Zwanzig, oder jo Zehn gezahlthaben, er wird beide Schuldner befreien. Aber wenn er Fünfgezahlt haben wird, so wollen wir sehen, welchen von denSchuldnern er um Fünf erleichtere. Es wird der erleichtertsein, auf welchen die Absicht gerichtet gewesen ist, oder,

63) Solulione. Diese Florent. Lesart ist dem richtigen Sinneder Stelle gemäss ohne Zweifel der, welche die Vul'g. undHai6ander haben: Solutionen!, vorzuziehen. Auch die liasi).haben sie befolgt.