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Pandkct. L. XLV. Tit. 1. De vcrlioruvi vbligationibus. 661
nls Gegenstand des Vertrags aufgenommen hat, auch als Avie-dcrholt in den Stipulationen angesehen, jedoch so, dass ansdieser Wiederholung keine Ungültigkeit der Stipulation er-wächst. §. 2. Ebenderselbe antwortete, als Septicius schrift-lich sich verpflichtet hatte, dass er das Capital gewähren wolle,und sechs Procent Zinsen, Avclchc bei dem Scmpronius nieder-gelegt worden Avaren, dass, wenn die Verhandlung unter Ge-genwärtigen vorgenommen worden, anzunehmen sei, es seiauch von Seiten des Lucius Titius die Frage der Stipulationvorangegangen. §. 3. Ebenderselbe erthcilte zur Antwort: sooft mehrere einzeln abgeschlossene Verträge einer Slipu-lation untergelegt worden, so wird, obgleich dafür nur eineFrage und eine Antwort gebraucht worden, es doch ebensogehalten, als wenn die einzelnen Verträge zum Gegenstandder Stipulation gemacht worden wären.
135. SCAEVOLA Hb. V. ltespo?is. — Wenn Jemandein Versprechen auf folgende Weise geleistet hat: Ich willdir zehn geben, an welchem Tage du es verlan-gen wirst, und davon monatliche Zinsen: so frageich, ob die Zinsen vom Tage der Stipulation oder von demTage an gebühren, wo das t'apital gefodert worden ist? Erantwortete, nach dem vorgetragenen Falle gebührten sie vondem Tage der Stipulation an, wenn nicht klar erwiesen würde,dass etwas Anderes verhandelt Avorden sei. . 1. DesgleichenAvurde angefragt, AVann mir obliege, das Geld zurückzugeben,[wenn stipulirt worden] nachdem es erst gefodert wor-den? Er antwortete, die vorgetragenen Worte nähmen von demTage an, wo die Stipulation eingegangen worden, den Anfang.§. 2. Seja bekannte dem Lucius Titius, dass sie in seinem Auf-trage Gärten gekauft habe, und dass sie, wenn sie den ganzenRaufpreis mit Zinsen von ihm "wieder empfangen, auf ihn dasEigenthum der Gärten übertragen Avolle. Iliernächst wurde jedochauf der Stelle zwischen ihnen eine Uebereinkunft geschlossen,dass der Machtgeber innerhalb der ersten Kalenden des Aprilsdie ganze Summe zahlen und die Gärten in Empfang nehmensolle. Es wird angefragt: ob, wenn zwar der Soja nicht deriranze Kaufpreis mit Zinsen vor den Kalenden des Aprils vondem Lucius TitiÜS bezahlt Avorden, derselbe jedoch bereit ge-wesen ist, ihr nach einem massigen Zwischenräume den gan-zen Kaufpreis mit Zinsen zu bezahlen, sie ihn aber nicht hatannehmen av ollen, und auch bis jetzt noch Titfan an der Ver-zögerung der Zahlung des Restes nicht Schuld ist, Seja nichts-destoweniger aus der Stipulation klagen könne, ohnerachtetLucius TitiuS bereit gewesen ist, ihr den ganzen Kaufpreiszu bezahlen? Er antwortete, sie könne dies allerdings, inso-fern er es nicht kurz nachher angeboten habe, und ihr aus
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