632 Pandect. L. XLV. Tit. 1. De verlorum olligationibui.
füllung eine Theilung zuliesse. §. 1. Die erste Art findet inAnsehung Dessen statt, -welcher eine bestimmte Summe ver-sprochen hat, denn sowohl der Anspruch als die Zahlung- gehtnach den Erbantheilen. §. 2. Die zweite bei einem Werke,dessen Ausführung der Testator anbefohlen hat; denn die ein-zelnen Erben sind für das Ganze gehalten, weil die Ausfüh-rung des Werkes nicht in Theile zerlegt werden kann. §. 3.Wenn ich mir stipulirt habe: Dn oder dein Erbe sollnichts vornehmen, was mich hinderte, jenen [Weg]zu befahren, und würde dagegen gehandelt, sosoll so und soviel gegeben werden, nnd einer unter:mehreren Erben des Versprechers legt mir Hindernisse in denWeg, so ist die Meinung Derer die richtigere, welche dafür-halten, dass durch die Handlung des Einen alle gehalten wer-den; weil, ob mir gleich nur von Einem Hindernisse in denWeg gelegt werden, ich doch nicht blos entheilig verhindertworden bin, weshalb denn die Uebrigen durch die Erbtheilungs-klage sich den Schaden vergüten lassen können. §. 4. Theil-weise aber kann zwar gefodert, aber nur das Ganze geleistetwerden: z. B. wenn ich mir einen Sclaven im Allgemeinenstipulirt habe. Der Anspruch zertheilt sich zwar, aber ge-währt kann er nicht anders als ganz werden, obgleich sonstbei unterschiedenen Sclaven mit Recht Antheile gewährt wer-den, weil der Verstorbene keine Verfügung treffen konnte,dass ich Das, was ich mir stipulirt habe, nicht erhielte 76 ).Ebendasselbe ist Rechtens, wenn Jemand zehn oder einenSclaven versprochen hat. §. 5. Auf das Ganze niiiss zwargeklagt werden, aber die Gewährung eines Theils bewirktBefreiung, wenn wir auf den Grund der Gewährleistung Etwasfodern. Denn den Erben des Vonnannes muss zwar auf dasGanze Anzeige geschehen, und alle müssen uns beistehen,und wenn sich auch einer derselben zurückzieht, werden dochalle gehalten; allein einem jeden wird doch nur zn seinemErbantheile die Leistung auferlegt. §.6. Desgleichen, wenn eiueStipulation so eingegangen worden ist: im Fall das Titia-nische Landgut nicht sollte überlassen werden,hundert zn geben? so wird die Conventionalstrafe von hun-dert verwirkt, wenn nicht das ganze Landgut übergeben wird;auch bewirkt es keine Befreiung, Theile des Landguts zu über-geben, sobald auch nur einer fehlt, sowie es für die Lösung einesPfandes nichts wirkt, wenn dem Gläubiger ein Theil der Schuldbezahlt wird. §. 7. Sollte ein unter einer Bedingung Verpflich-teter selbst dafür Etwas unternehmen, damit die Bedingung
76) Einige Cod. haben comequar, wir folgen aber der Flor