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4 (1832)
Entstehung
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626
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626 PandIrct. L. XLY. 1W ««.% ©1 vMorum ohUgationihvt.'il

iiiclit verhindern den Sclaven Eros zu besitzen. §. 8. Wersich Dies oder Jenes stipulirt, ■/.. 15. Zolin oder den Srla-ven Stichus, bei dem fragt sich nicht ohne Grund, oh er eineVerbindlichkeil; über etw as licstiinnil.es oder Unbestimmtes ein-gehe, denn obgleich bestimmte Sachen bezeichnet werden, sobleibt doch unbestimmt, welche von beiden nunmehr gewahrtwerden soll. Allein jedenfalls kann man von Demjenigen,welcher sich die Auswahl ausmacht, mit Hinzufiigung «lerWorte: welches von beiden mir belieben wird, an-nehmen, dass er sich etwas Bestimmtes stipulire, da es ihmfreisteht, Das, was ihm gegeben werden nmss, entweder mirönf den Sclaven oder nur auf die Zehn zu erstrecken; wersich aber die Auswahl nicht ausbedingl, stipulirt sich etwasUnbestimmtes. §.9. Wer sich ein Capital stipulirt und irgendwelche Zinsen, von dem nimmt mau an, dass er sich etwasBestimmtes und Unbestimmtes 0B ) stipnlire, und es sind so vielStipulationen als Gegenstände. §. 10. Diese Stipulationdas tusculanische Landgut zu geben, —beweist, dasssie zu den bestimmten gehört, und begreift in sich, dass dasvollständige Eigenthuiu auf jede Weise auf den Stipulatorübergeht.

76. PAUL. Üb. XVIII. aä Ed. — Habe ich mir Diesesund Jenes stipulirt, wie ich es auswählen werde, so ist dieseAuswahl blö's persönlich, und bleibt daher auch mit dem Sclavenoder Sohne verkuiipft: die Verpflichtung aber geht auf denErben über, auch wenn der Stipulator vor der Auswahl ge-storben ist. §. 1. Wenn wir Uns stipuliien: was dir zutliun oder zu leisten obliegt, so wird die Stipulationriur über Dag eingegangen, was im gegenwärtigen Termine zuentrichten ist, nicht wie bei gerichtlichen IJiilsclieidilngen, überdas künftig Fällige. Denn alsdann wird der Stipulation dasWort hinzugefügt: was dir obliegen wird, oder auch so:jetzt und künftig. Dies geschieht deshalb, weil, Aversich.stipulirt, was dir zu thun obiiegt, dasjenige Geld bezeichnet,was er hei'eits zu lodern hat; will er aber die ganze [Summeseines Anspruchs] bezeichnen, so setzt er hinzu: oder wasdir obliegen wird, oder jetzt und künftig.

77. InKM lib. LVIH. ad Ed. — Ist Geld zu einem L'e-stimintcn Termine bei Vermeidung einer Convonlionalstrafeversprochen worden und der Versprechende vor dem Terminegestorben, so wird die Strafe verwirkt werden, Wenngleichdie Erbschaft desselben noch nicht angetreten worden ist.

CG) UU- Stipulation der Zinsen gehört darum zu den unhestimlh-ten, \u-il man nicht weiss, wie hoch das Zin.si'iic|iianlu«i sichliclaiil'cn und wie lange die Verpflichtung der Zinsenzahlungdauern wird.

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