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4 (1832)
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Tandkct. L. XLV. Tit. 1. De verborum olHgationibua.

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Wein, man ebenfalls annimmt, dass etwas Unbestimmtes sti-pulirt werde, weil immer noch etwas Besseres als das Guteaufgefunden werden kann; daraus folgt, dass die Bezeichnunggut, nicht als Bezeichnung' einer bestimmten Sache gilt, weilDas, was besser als gut ist, ebenfalls selbst gut ist. Wenn«ich Jemand aber das Beste stipulirt, so nimmt man an,dass er sich Dasjenige stipulire, dessen Güte den höchstenGrad der Güte hat, und dies bewirkt, dass diese Bezeichnung-für eine bestimmte angenommen wird. §. 3. Hat sich Jemandden Piiessbrauch eines bestimmten Landguts stipulirt, so nimmtman an, dass die Verbindlichkeit über etwas Unbestimmteseingegangen worden, wenigstens ist dies bei uns Rechtens.§. 4. Uebcr Folgendes ist man zweifelhaft: ob, wenn sich Je-mand stipulirt hat, man solle ihm dasjenige [Kind] geben, wasdie Magd Arethusa gebären wird, oder die Früchte, welcheauf dem tusculanischen Landgute werden erzeugt werden, an-zunehmen sei, dass hier etwas Bestimmtes stipulirt w r orden?Allein nach dem Laufe der Natur selbst ist es ja ganz klär,dass diese Stipulation zu den unbestimmten gehört. §. 5.Wer sich Wein, oder Ocl, oder das Getreide, was in derScheune ist, stipulirt, von dem nimmt man an, dass ersich etwas Bestimmtes stipulirt. §. 6. Wer aber von Titiusso stipulirt: Gelobst du mir zu geben, was mirSejusschuldig' ist; und wer so stipulirt: Gelobst du mir zugeben, was du mir aus dem Testament schuldigbist, geht eine Verbindlichkeit über etwas Unbestimmtes ein,wenngleich Sejus etwas Bestimmtes schuldig ist, oder etwasBestimmtes aus dein Testamente gewährt werden miisste; -wie-wohl diese Arten kaum von der Stipulation zu trennen sind,deren wir beim Wein, Oel mid Getreide, was bereits einge-sehener! ist, gedacht haben, wozu noch kommt, dass ohneZweifel auch die Bürgen etwas Bestimmtes versprochen, wennnur Der, für den sie verpflichtet werden, etwas Bestimmtesschuldig ist, da sie ja auch sonst so gefragt werden: Willstdu dich für diese Summe verbürgen? §. 7. Wennsich Jemand Etwas stipulirt, was in Tluui und Unterlassenbesteht, von dem nimmt man an, dass er etwas Unbestimm-tes stipulire; zu thiin, z.B. einen Graben zu graben, ein Hanszu bauen, ausschliesslichen 65 ) Besitz zu übergeben: zu unter-lassen, z. B. durch dich solle mir kein Hinderniss in den Weggelegt werden, über dein Landgut zu fahren, du sollest mich

65) Savigny vom Besitz, 3te Ausgabe S. 495. N. 1. Vacuapostenio kann gesagt 'werden tlicils von einer Sache, die kei-nen Besitzer hat, theils von einem Besitz, der aber jetzt nichtkörperlich ausgeübt wird.

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