Druckschrift 
4 (1832)
Entstehung
Seite
611
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da» auch ein Sclave auf diese Weise rechtsgültig ..;„„,.kann § 8. Jedenfalls aber muss, wenn ein^clave ' '" T"1.....-0 hat, ungestört innezuhaben y die SHpulation !,£*£"g.d^ angesehen werden; denn obgleich ein Sclave „fcht b; _gerl.ch besten kann, so bezweifelt doch Niemand, da s fl£^blosses Innehaben erstattet ist. §. 9. Das Wort besTt,«»(***««9 ™'<l auf eine doppelte Weise genommen; denn wirsagen sowohl von Dem, der Eigenthiimer der Sache ist dZer sie bcsilzt, als auch von Dem, welcher „icl L r i> ,thumer ist, sondern sie nur innehat; wenigstens pfle-en wir"uns des Ausdrucks besitzen auch von einerlei „, , nieder™cgten Sache zu bedienen. §. 10. Wenn sich Jemand "SXha , ihm den Niessbranch zu verstatten, so geht dL X

aas Wort: ihm nicht hinzugefiiat haben so n-ln.,1,« • i. j ,».ich«, gm die Stipulation £ den «ÄSfc^ÄJS

.-/«-geht, und so ist es auch bei uns Rechtens. § 12 Wens.ch Jemand aber hat stipuliren lassen das« ih,» j ■Erbe» der Niessbranch zustehen AtftÄJf

•könne es, weil hier ein doppelter Niessbranch vorhW 3« '!al er wurden w,r ebendasselbe annehmen, wenn er die Frhmbmss zu fahren sich und seinen Erben supnlirtha . |" «Will s.ch Jemand gegen die Arglist des Versprec ers und'Be»es Erben sichern, so reicht es hin, wenn er stiimhYt Idieselbe stets fern sein „,,d bleiben " f' v "s.ch aber gegen die Arglist Mehrerer sichern, so m\jt£Wendig d.eEormel hinzugefugt werden: wenn diese Lei:Besen Arg ist, nicht gesichert bleiben sollte J clobst du mir, soviel als mein Interesse d,\ ' ftragen wird, in Gelde zu geben »»)? i 14 Mt »2*Person kann ein Jeder die seines Erben verknüpfen 2 TT*Aber auch die Person seines Adoptivvaters w d - § ' * 5 '

knüpft werden können. « iß n-1. ™i " n,t ver -

stimmten und einem bestimmten £ 7 ■ ^ Tr ei " C,M " ,,be -

i iu i j "«summten lermine ein Unterschied ««:

erhellt and, da raus, dass das z „ einem be«tünnS TenÄ

Niesbrauch auf sein ^^^^^^J^^eWh» durch den Tod des Stipulator« ieiui" '? ■' ? S ^ rauc »IX. 8. 313.), sondern »w^mmt £$& ?*Ä aST"lation wegen der verschiedenen Personen, welche darin , PU "Kommen worden, die Bestellung eines <1, nnpVt, n \' ? a "'" e -enthalten sei, nemlich für den Stlpulator^ldSfrfErben. Duareni Comment. ad h. tit. „ Glück X VT?37) Folglich eine Conventionalstrafc. « " • 1X " ' S> 3l4

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