592 Pandect. L. XLIV. Tit. 7. De obligationilut et actionilus.
folgenden Inhalt ans: „Ich Lncins Kalandins erkenne das Ob-stehende für richtig an; wir sind mit so nnd soviel ihm inRückstand." Ich frage, ob er den Cajns Sejns verpflichtenkönne? Antwort: Wenn Sejus sonst nicht verbindlich ist, sowird er es durch die Ausstellung der vorgedachten Handschriftnicht. §. 1. Als Seja ein jährliches Gehalt bestellen wollte,erliess sie folgenden Brief: „Dem Lucius Titius Gruss;wenn du in derselben Gesinnung und Zuneigungzu mir beharrst, wie immer bisher, so komm so-gleich nach Empfang dieses Briefes, und ver-kaufe deine ganze Habe; ich werde dir hier zeit-lebens jährlich zehntausend Sestertien] verab-reichen; denn ich weiss recht wohl, dass du michsehr lieb hast 98 ). Ich frage, ob, als nun Lucius seineganze Habe verkauft hatte und zu ihr gereist war, und vonda an mit ihr gelebt hatte, ihm ans diesem Briefe ein jährlichesGehalt entrichtet werden müsse? Antwort, es werde Der,welchem die rechtliche Erörterung obliege, aus den Umständenund den Personen erwägen, ob eine Klage zu ertheilen sei.
98) Heber den jämmerlichen Styl dieses Liebesbrie fes s. Eck-hard /. I. p. 210. -------