Pindect. L. XLIII. Tit. 18. De superficicbut.
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brauche™ stattfinden könne, wenn der Eine den Niessbrauchfür «ich in Anspruch nimmt, und der Andere den Besitz. In-gleichen wenn Einer den Besitz des Niessbrauchs für sich inAnspruch nimmt; das sag't Pomponius. Auch -wenn derEine den Gebrauch in Anspruch nimmt und der Andere dieBenutzung', wird ihnen das Interdict ertheilt werden müssen.
Achtzehnter Titel.Desuperficicbus.
(Von Erbpachtungen''*).1. ULP. lib. LXX. ad Ed. — Der Prätor sagt: Wieihr zufolge des Pachtcontracts die Erbpachtung-,um welche es sich handelt, weder gewaltsam,noch heimlich, noch bittweise Einer wider denAndern im Genuss habt, sodass ihr sie nicht g-e-niesset, verbiete ich alle Gewalttätigkeit; wenneine andere Klage über eine Erbpachtung gefo-dert werden sollte, so werde ich dieselbe nachErwägung der Sache ertheilen. §. 1. Wer fremdenGrund und Boden in Erbpacht hat, wird durch eine bürger-lich rechtliche Klage gesichert; denn hat er die Erbpacht erpachtet, so kann er wider den Grundherrn aus dem Pacht,wenn er sie gekauft, aus dem Kaufe klagen. Denn legt ihmjener selbst Hindernisse, so wird er durch die Klage sein In-teresse erlangen; -wenn aber ein Anderer, so imiss ihm derGrundherr seine Klagen g-ewahren und abtreten. Es hat da-
53) Ich habe dieses Wort, getreu dem Grundsatz, was möglichist, zu verdeutschen', durch die Bezeichnung eines deut-schen Itechtsvcrliältiiisscs (schon fiiiherhin öfters) wiederzugebengesucht, von dem man mir zwar zutrauen wird, dass ich dieVerschiedenheilen beider kenne, und insofern das Mangelhafteder Uebersctzung-, indessen auch zugeben wird, dass die Aehn-lichkeit ausserordentlich gross ist. Da man nun fiir Emphy-teusis nicht ansteht, Erbzinscontract u. s. w. für ausreichendzu erachten (z. ]{. Unterholz ncr i. a. Werke), so bitteich, die oben versuchte auroximative Uebersctzung meinemMisbehagen zu Gute zuhalten, lateinische Worte in die deutscheUebersctzung zu mischen, was freilich hin und wieder unum-gänglich ist, aber doch ohne alle Ausnahme wie ein Flicklappenauf einem Kock aussieht. Zur Erläuterung der Supcrficictnach Savigny S. 250. merke man, dass sie ein jus in reist,dessen Natur dem Eigenthum sehr nahe steht, und durch de-ren Verhältnis» zum letztern sieh Alles befriedigend erklärt;der Siiperßciar hat eine juris quasipossessio, welche mit deml?esit:s persönlicher Servituten die grösste Aehulichkeit hatund TOB diesem abhängt.