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4 (1832)
Entstehung
Seite
429
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Pandkct. L. XLIII. Tit. G. A'c quid in luco sacro fiat. 429

gangen ist, so ist das Interdict wider den Vormund selbst be-gründet; denn es ist billig, dass er aus seinem Vergeben hafte,und nicht der Unmündige.

5. JAVOLEN. üb. XIII. ex Cass. — Das Interdict überVorzeigung einer Testanientsurkunde darf nicht stattfinden, solange eine Erbschaftsstreitigkeit davon abhängt, oder sie aufeine Frage des öffentlichen Hechts Einfluss haben kann 11 );dann muss dieselbe einstweilen in einem Tempel oder bei ei-nem sich dazu eignenden Manne niedergelegt werden.

Sechster Titel.

Ne quid in loco sacro fiat.(Dass an einem heiligen Orte Etwas nicht geschehe.)

1. ULP. üb. LXVIII. ad Ed. — Der Prätor sagt: Ichverbiete, an einem heiligen Orte Etwas zu er-richten, oder in denselben 'einzulegen. §. 1. DiesesInterdict gilt von einem heiligen Orte, und nicht von eineinUeiligthumc 12 ). §. 2. Die Worte des Prätors, dass an einemheiligen Orte nichts errichtet werden solle, betreffen nichtDas, was zur Verzierung desselben dient, sondern was zurEntstellung und Unbequemlichkeit. §. 3. Denen, welchen dieBesorgung <h x r Tempel obliegt, ist auch die der heiligen Ge-bäude und Plätze aufgetragen worden.

2. HERMOGEN. üb. III. jur. Epit. — An Mauern,Thoreil und andern heiligen Orten Etwas zu errichten, wor-aus ein Schade oder Nachtheil entsteht, ist verboten.

3. PAUL. üb. V. Scntent. — Mauern und Thore dürfenohne des Kaisers Erlaubniss wegen Feuersgefahr nicht be-wohnt werden.

Siebenter Titel.

J>e lo c is et itinerihuspublicis.(Von 'Öffentlichen Plätzen und Wegen.)i. POMPON. üb. XXX. ad Sahn. — Es ist Jedwedemzu gestatten, Dasjenige für den öffentlichen Gebrauch zurück-zufordern, woran ein gemeinsamer Gebrauch Aller statthat,z. 1}. öifentliche Strassen, öffentliche Wege; daher wird eindesfallsigcs Interdict auf den Antrag eines Jeden erlassen.

2. ULP. üb. XL VIII. Vig. — Niemand darf auf einerÖffentlichen Strasse ein Denkmal erbauen.

11) Wegen einer aecusatio falsi, s. Voct. ad h. I.

12) S. f. 9. §. 2. D. de rer. div.