Druckschrift 
4 (1832)
Entstehung
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Drciundvicrzigstcs Buch.

Erster Titel.

De interdictis sive extraordinariis actionibtisquae pro hts competunt.

{Von den hilerdiclen und ausserordentlichen Klagen, die an derenStatt zustündig sind).

Wir

1. IJLP. üb. LXVII. ad Ed. VTJr wollen sehen, fürwelche Gegenstände Interdicte zustüiulig' sind. Und hier istzu wissen, dass dieselben entweder in Betreif von Sechengöttlichen Rechten« oder menschlichen Hechtens stattfinden: inersterer Beziehung z. B. heilige oder religiöse Plätze anlan-gend; in Ansehung von Sachen menschlichen Hechtens wer-den Interdicte entweder wegen solcher eitheilt, die Jemandemgehören, oder solcher, die Niemanden) gehören. Letzterer Artsind freie Personen, in Bctrelf deren Auslieferung und Ab-führung Interdicte statthaben. Diejenigen Sachen, welche Je-mandem gehören, sind entweder öffentliche, oder Einzelnen.Erstere [anlangend, so giebt es Interdicte] in Betreif öffent-licher Plätze, Strassen und öffentlicher Flüsse. In Rücksichtder Sachen, welche Einzelnen gehören, beziehen sich die In-terdicte entweder auf eine Gesammtheit, wie das: WelchenNachlasses 1 ), oder auf einzelne Gegenstände, wie das In-terdict Wie ihr besitzet, und über [Privatjwege 2 ). §. 1.Es gicht drei Arten von Intcrdicten, die Auslieferung verfu-gende, verbietende, und die Herausgabe verfügende; einigeInterdicte sind aber auch gemischte, d. h. verbietende und dieAuslieferung verfügende zugleich. §. 2. Einige Interdicte be-ziehen sich auf die Gegenwart, andere auf die Vergangen-

1) S. /. 1. D. i/uor. bonor. Die Uebersetzung kann nicht andersgegeben Werdern

2) Itiiicrc actwjuc, s. Uebcrschrift des Tit. XIX. d. H.Corp, jur. civ. ] V. 'XI