Druckschrift 
4 (1832)
Entstehung
Seite
1286
Einzelbild herunterladen
 

1286 Panukct. L. L. Tit. 17. H* divenlt rcgulii juris anliqtti.

in der Lage wäre, dass es von uns abkommen kann; und darumkönnen wir das Grundstück, welches wir dem Fiscus ver-pfänden , anch zuweilen vindiciren und veräussern, und dem-selben eine Dienstbarkeit auflegen.

206. POMPON. lib. IX. es var. LectL Es ist nacb demNatnrrecbt billig-, dass Niemand mit des Andern Schaden unddurch Unrecht reicher werde.

207. UL.P. lib. I. ad leg. Jul. et Pap. Ein rechts-kräftiges Urtheil wird als Wahrheit angesehen.

208. PAUL. lib. III. ad leg. Jul. et Pap. Wenn Je-mand niemals Etwas, gehabt hat, so kann man es nicht so an-sehen, als ob er aufgehört habe, es zu haben.

209. ULP. lib. IV. ad leg. Jul. et Pap. Dio Scla-verei stellen wir in der Regel dein Tode gleich.

210. LICIN. KUFIN. lib. II. Jtegul. Eine Erbeiu-setzung, welche von Anfang an ungültig gewesen ist, kannin Folge eines späteren Ereignisses nicht gültig werden.

211. PAUL, lib, LXIX. ad Ed. Ein Sclave kannnicht uin des Staates willen abwesend sein.

Ende des vierten Bandes.

Berichtigungen

im

siebenund vierzigsten und ach tundvierzigsten

Buche der Pandecten.

Seite 824. Zeile 13. v. u. ist und zu streichen.i 829. Note 18) ist hinter«eiche" hipht einzuschalten.

830. Zeile 9. v. o. ist hinterdass" wenngleich einzu-

schalten.

859. 10. v. u. lies stattein ficdingtfreicr": von

ein ein Jt. 897. 16. v. o. ist hinterWenn" Jemand widereinzuschalten,

1015. 15. v. u. statt Vormundschaft« " lies: Ver-

w a n d t s c h a f t s.

Ein sehr instrnctives Titel register zu denPandecten und dem Codex, wird am Schlüsse dessechsten Bandes gegeben werden.