Pandkct. L. L. Tit. 17. De diverm regulis juris antiqui. 1273
81 Idem lib. III. Bespons. ~ Was zur Beseitigung vonZweifeln in Contracte gesetzt wird, ändert das gemeine RecLt
82 Idem lib IX. Bespo?is. — Das icLeint geschenkt zuwerden", was, ohne dass ein Recht dazu zwingt, zngestan-
d6n rT^dkm lib. II. Deßnit. - Diejenigen scheinen eineSache nicht zu verlieren, welchen sie nicht eigentlnunhch ge-
h0H R^'PAUL lib. III- Quaest. — Wenn mehr gezahlt wor-den ist als geschuldet wurde, und sich der Theil [des Gezahl-te, 1 nicht ausfindig machen lässt, welcher zurückgefedertwe de» könnte (ungeschuldet ist), so nimmt man an, da« da,te un S cschuldet b sei, sodass die frühere Verbindlichkeitbestehen bleibt.«») §• 1. Derjenige schuldet »ftriga e*tfnatürlichen Verbindlichkeit (natura), welcher nach dem beiallen Völkern geltenden Recht Etwas geben inuss, und dessenRedlichkeit wir vertraut haben.
RS Idem lib. VI. Qwaes*. — Es ist bühger, dass manin zweifelhaften Fällen das Gutachten für das «rMvgtf" e J § 1. Es ^t «ichts Neues, dass Das, was ein Mal gül-tig LtgUtst worden ist, fortbestehe, wenngleich ein sol-cher Fall eingetreten ist, bei dessen [ursprünglichem Vorhanden-sein! es keinen Anfang hatte nehmen können. §.2. So oft,,1, a er Billigkeit eines Gesuchs eine natürliche Rucksicht, oder"in Bechlszweifel im Wege steht, ist die Sache durch gerechteDecrete zu bestimmen. 470 )
86. Idem üb. VII. ««««*. - Es pflegt d>o Lage Der«ienio-en welche die Litiscontestation vorgenommen haben „.chtschlimmer zu werde», als sie wäre, wenn sie es mefat ge-Ihan hätten, sondern gewöhnlich besser.
87 Idem lib. X1H. Quaest. — Denn Niemand ver-schlimmert durch die Verfolgung seiner Rechtssache dieselbe,so der., verbessert sie. So zum Beispiel ist nach der J ; ,t,s-coütesla.ion auch für den Erben gesorgt, n»d ist auch der Erbeau« allen Gründen »ehalten. 47 )
88 SCAEVOLA lib. V. Quaest. — Man nimmt an, dassman sich keinen Verzug da zu Schulden kommen lasse, wokeine Foderung vorhanden ist.
89- PAUL. lib. X. Quaest. — So lauge als em Testa-
ico\ R 7 26 8. 4. D. de condict. indeb. 12. G.
S S. Cujae! I. I. t ad l. p. 244. und Pothicr J'and. Ju»t. h.
' 47?>J>!"h! 5 5on der Utiscontestation gchoii alle Klagen auf den•Erben des Klägers und gegen den Erbe» des llekluglcn über.