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4 (1832)
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1177
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"andkct. L. L. Tit. 5. De vacaliuno et excusationc inuntritm. 1J77

3. SCAEVOLA IIb- II. Regul — Wer ein Seeschiffgebaut und zur Getreidezufuhr für das Volk vftu Rom hergege-ben Jiat, das nicht unter funfzigtaiisend Scheffel (modii) hält,°'lor mehrere, deren jedes nicht unter zehntausend Scheffelfasst, dem ist, so lange solche Schiffe, oder andre an ihrerStelle, auf der Fahrt sind, wegen derselben Befreiung- vonöffentlichen Diensten zugestanden. Senatoren aber könnendiese Freiheit nicht gemessen, weil ihnen nach dem Julischen«esetz über Erpressungen (repetundarum) nicht einmal er-gibt ist, ein Schilf zu halten.« 0 )

4. NEKAT. üb. I. Membran. — Die Zeit der Befreiung,">e Denjenigen bewilligt ist, welche in öffentlichen Angele-genheiten verreist gewesen sind, 1 * 1 ) ist nicht von dem Tagea » zu rechnen, wo Einer nicht mehr an dem Orte dieser Ge-schäfte ist (abesse desiit), sondern mit einiger Nachsicht für"•e Heise; denn auch wer nach dem Orte seiner Geschäfte■ich. begiebt oder daher zurückkommt, gilt nicht minder als inöffentlichen Angelegenheiten verreist. Dafern aber Jemandme l>r als die gebührliche Zeit auf der Keise oder mit demAufenthalt an einem andern Orte zugebracht hätte, so ist diesJJ° zu verstehen, dass ihm die Zeit der Befreiung von dem^ a ge an laufe, wo er die Heise becfuein vollendet haben konnte.

5. MACElt üb. II. de off. Praes. — Ulpianus hat be-gutachtet, dass wegen, des Decurionats, obgleich derselbe auch* n je Ehrenstelle (lionor) ist, von einer andern Ehrenstellekeine Befreiung stattfindet.

6. PAP1JN. lib. II. Quaest. — Wer Befreiung- von öffent-lichen Diensten geniesst, pflegt anch nicht zu Dingen, dieausser der Kegel anbefohlen werden, herangezogen zu werden.

7. Idem lib. XXXVI. Quaest. — Von bürgerlichen■Diensten, die nicht auf das Vermögen gelegt werden 152 ), sindausgediente Soldaten, nach einein Briefe unserg trefflichen*'"'sten, Kaisers Severus, für immer entschuldigt.

8. Iuem lib. I. Mespons. — Von Ehrenstellen, die ihm?"kommen, ist weder ein mehr als Siebzigjähriger, noch einVa ter von fünf Kindern entschuldigt, lä3 ) doch werden in derProvinz Asien Diejenigen, welche die Zahl von fünf Kindernm sich haben, nicht gezwungen, das Priesteramt zu über-«ehinen; wie dieses unser vortrefflicher und grosser Fürst,Kaiser Severus, bestimmt und nachher auch in andern Pro-Vl uzen zu beobachten verordnet hat,

§. 1. Es ist angenom-

150) Vgl. Cujac. Obs. Lib. VI. cap. 38.

\f) i'V. 12. i t.

1S2) y-v. 2. S. l. de vetcraitis. 49. 18. fr. 10. h- t.

»3) Vgl. fr,, 2 . §. 1. h. t.