P.inukct. L,. L. Tit. 4. De minirriliiti cl honoribin. 1173
^»aufsehen., zu Besorgern des Auf bans oder der Ausbesse-rung offen!lieber Gebäude, es mögen nun Pallaste, oder Schif-*°, oder Eiiikehrhäuser werden sollen, bestellt werden so"ald sie nur öffentliche Gelder für die Herstellung des Bauesauszahlen, und Denjenigen, die vorkonimentlenlalls den Bau
°der der Ausbesserung von Schiffen vorgesetzt werden, __
""eil diesen werden [damit] persönliche Dienste aufgelegt.Si 11. Auch das Geleite der Kameele ist gleichfalls eine per-sönliche Leistung; denn nach dem Anschlag der Nahrung uuder Kameele muss den Kameelaufsehern eine gewisse Summe«'geben werden, sodass sie nur] zu persönlichen Diensten ver-I'nichtet sind. Es ist ausdrücklich bestimmt, dass diese nacher Ordnung- der Liste berufen und durch keine Entschuldi-gung befreit werden, ausser allein durch die Schwäche einescrletzten und untüchtigen Körpers. §. 12. Die Abgeordne-W> die an den Hof des Kaisers geschickt werden, haben, da£'e mitunter ein Reisegeld, was Icgativum genannt wird, be-|1 0 "' mc ") ebenfalls einen persönlichen Dienst auf sich, wiefr. '. " ie Hauptleiite der Nachtwache und die Aufseher der"bleu. §. 13. Desgleichen übernehmen die Vertreter dertadt, welche von den Griechen syndici genannt werden, undeiche man zum Klagen oder Antworten in einem gewissen^•ocesse erwählt, die Mühe eines persönlichen Dienstes. §. 14.^ "di die Nothwendigheit, Richter (Geschworner) zu werden,^"•u unter die persönlichen Dienste gerechnet. §. 15. Wenn. '»and dazu angestellt wird, die an eine öffentliche Strassefe enzenden Grundbesitzer zu Pflasterung derselben anzuhalten,Mi I IV CS e '" l' ei ' sonlicuer Dienst. §. 16. Ebenso geben„.., ' „' e ' welche zu An- und Aufnahme der Abschätzungsan-fc- uen b) bestellt sind, zur Mühe eines persönlichen DienstesVo'.tT' ^' 17 ' A " cl1 d ' e PeitscIie "träge r , von welchen die^ rsteberbei denKaiiipfspielcn begleitet werden, und dieSchrei-y eines Beamten verrichten persönliche Dienste. §. 18.^erinogensdienste s ; iid go]cutl) dJe mit Aufwand mis Jem y er _
§ °f Q l r»" d mit Ver,,,st des Uebernehmenden geleistet werden.XanH '■ Ki »kauf von Oel und Früchten wird bei den Ale-
Au l"r' ,> "^ f " r eiue " Verm '»oensdienst gehalten. §. 20.y. C U die Weinen.jifiinger in der Provinz Africa haben einenal) nno 8'ensdienst auf sich. §. 21. Die Vermögensdieiiste sindÜcl* , 1>1>elter Art ! cini Ö' e vou diesen Diensten werden nem-l e J . [^'»«fljbesitz oder dem Vermögen [selbst] aufge-bt» Wie [zu stellende] Packpferde, oder Maulthiere, Vor-P«W» und Postpferde. §. 22. Solche Dienste müssen auch
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u. fr. 4. de cens. 50. 15.