Druckschrift 
4 (1832)
Entstehung
Seite
1156
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1'anokct. Li L. Tit. '2. De dccurionibua et filiis eorum.

aintcii Lierin zögerten, so seien sie selbst oder ihre Erbe«deshalb zu belangen, oder wenn sie nicht zahlungsfähig seinsollten, ihre Bürgen, die für sie gutgesagt haben. §. o-Ferne* haben sie rescribirt, eine Frau gelte so lange, als sieverheirathet sei, als Einwohnerin derjenigen Stadt, der ihrMann angehört, und sei da, wo sie herstammt, nicht ZU Ueber-naliiue von Diensten gezwungen. §. 4. Ferner haben sie rescri-birt, ein Vater, welcher seinen Sohn absichtlich der Gewalt ent-lassen hatte, um nicht für dessen Anitführung Sicherheit leistenzu müssen, sei mit seinem Vermögen ebenso verhaftet, alswenn er Bürge für ihn geworden wäre. §. 5. Ferner habensie rescribirt, wenn die Frage sei, ob Jemand munieeps sei»müssen die Beweise auch ans Thatumstiinden gezogen werden»denn die blosse Aehnlichkeit des Wamens reiche zur Bestäti-gung seiner Herkunft nicht hin. §. 6. Die Jvaiser Antoni-nus und Verus haben rescribirt: Wer gezwungen ein Am 4verwalte, müsse nicht minder Sicherheit leisten, als wer siebfreiwillig dazu hergegeben habe.

Zweiter Titel.

De decurionibus et filiis eorum.{Von den Decurionen und ihren Sühnen.)

1. ULF. lib. II. Opin. — Die Decurionen, welche er-weislich ihren Wohnort in der Stadt, wohin sie gehören, vet'lassen und sich an andere Orte übersiedelt haben, soll defStatthalter der Provinz in die Heimath zurückrufen und d' eihnen angemessenen Aeniter versehen lassen.

2. Idem lib. I. Disput. — Wer auf Zeit verwiesen wii' { '>hört, wenn er Decurio ist, dies zu sein, auf. Indess ist er nan'seiner Rückkehr, wenn er schon nicht in seine Stelle wiederc" 1 'tritt, doch auch nicht auf immer unfähig, Decurio zu werden /'Jedenfalls s3 ) wird er nicht in seine Stelle wiedereingesetzt»denn es kann ein Anderer an seine Stelle erwählt werde"'und wenn die Zahl des Bathes (ordo) voll ist, so inuss etwarten, bis eine andere leer wird 5 *). Anders verhält es S' c

52) Es bedurfte dazu eigentlich kaiserlicher Genehmigung, ',,nur unter gewissen Umstunden ertheilt weiden sollte. I'V. '•"pr. u. §. 1. h- t. . j

53) Denique. Dieses Wort kann zwar mit Savigny ("',,.Bei. 5. Ausg. S. 50) durch so zum Hei spiel, oft mit -''hau use n (f. Note 7.1. zu fr. i2.lt. l.) durch sogar, oft a"Weder durch eines dieser beiden, noch durch endlich Ü» esetzt werden.

54) Sonderbar nimmt es sich nebeneinander aus, wenn das''cuiipnat in einigen Stellen als eine begehrte Würde, in an |lcl