1140 Pandkct. L. XLIX. Tit. 18. De privilegiis rcleranonwi.
wilden Tliieren vernrtheilt werden, «och werden sie Sloek-schlä'ge erhalten.
4. ULP. Hb. IV. de off. Procons. — Dass die Vctera-neu keine .Befreiung- vom Strassenbau Laben, wurde nn denVeteran Julius Sosianus rescribirt. Denn bekanntlich sind sieauch von den Abgaben, welche auf den Besitzungen lasten,nicht befreit. §. 1. Aber auch dass ihre Schilfe zu Frohndien-sten verlangt werden können, wurde an die Veteranen AcliusFirinus und Antoninus Clarus rescribirt.
5. PAUL. lib. sing, de cogrütio?i. — Dass die Vetera-nen vom Schilfsbaue befreit seien, haben Divus MagnusAntoninus und dessen Vater verordnet. §. 1. Aber auchvon der »Steuereinziehung haben sie Befreiung, d. h. dass sienicht als Sleuereinzieher bestellt werden können. §. 2. DieVeteranen hingegen, welche sich in den Rliidliscben Senatwählen Hessen, müssen ihre Aeinter versehen.