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4 (1832)
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1062
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1062 Pandkct. L.XMX.Tit.l. De appcVaünmlm et relationilui.

bei ausgezeichneten Strassenräubern, Anstiftern von Aufstän-den und Bandenführern.

17. MODESTIN. Hb. VIII. llegul Wenn In einer Sachegesondert ein doppeltes Erkenntnis» getrennt gelallt wirdz. U. das eine über das Capital, das andere über die Zinsen'so ist eine doppelte Appellation notwendig, wenn man nichtdafür angesehen werden will, als Labe man das Eine aner-kannt, wegen des Andern die Berufung- ergriffen. §. 1. Wennder einem Unmündigen bestellte Vormund die Berufung»)ergreift, so innss dem Unmündigen für die Zwischenzeit"einCurator bestellt werden. Wenn aber die Ermächtigung des'Vormundes nothwendig ist, Avie zur Antretung ciner°Erb-schaft, so wird ihm nothwendigerweise ein Vormund bestelltwerden, weil dazu die Ermächtigung eines Curators nichtausreicht.

J8. Idem lib. XVII. Respons. Lucius Titius hat fürseinen Sclaven,. welcher zum Kampfe mit wilden Thierehverurtheilt worden ist, die Berufung eingewendet. Ich fraxe'job er eine solche Berufung durch einen Geschä'ftsbesorger aus-führen lassen könne? M o d e s t i n u s begutachtete l4 ) erkönne es. '

19. In em lib. sing, de enucl. casib. Wenn ein Er-kenntniss ausdrücklich 1S ) gegen die Strenge des Rechte «e-fällt worden, so ist es ungültig, und die Sache kann daherauch ohne Appellation, von Neuem angebracht werden EinUrtheil ist nicht rechtsgültig gefallt, wenn es insbesonderegegen Gesetze, oder einen Senatsbeschluss, oder eine Consti-tution gefällt worden. Wenn also Jemand wider ein solchesEikenntniss die Appellation ergriffen hat, und mit der Ein-rede [des Fristverlaufs] zurückgewiesen worden ist, so wirdhierdurch das Erkenntnis» keineswegs bestätigt; die Sachekann darum von vorn an begonnen werden.

20. Iuem lib. sing, de pruescript. Wer einen Vor-mund als verdächtig belangt, und wer wegen Nichtannahmeeiner Vormundschaft Ablchmingsgriinde vorbringt, ist als Klä-ger in fremdem Namen zu betrachten 16 ). §. 1. Der'ieni-caber, welcher als Geschäftsbesorger zu seinem eigenen Bestenbestellt worden ist, inuss innerhalb zwei Tagen die Appella-

i3) Nemlich gegen seine Bestellung als Vormund,

14) Appcl/alionis causa? reddere, ein Ausdruck, der mitUechtfertigung der Appellationsbeschwerden imgemein prozessrechtlielicn Sinne gleichbedeutend ist' Ts Zim-mer n a. a. 0. S. 512.] , ,

15) D. h. wenn es dies selbst erklärt,

16) Soviel die Fristrechnung betrifft,

A. d.

II.