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4 (1832)
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358
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Pandect. L. XIjII. Tit. 1. De re judicata etc.

Preise, die -wegen der in den heiligen Spielen errungenenKränze (propter Coronas sacras) gezahlt werden * 8 ), werden»dies ist .angenommen, dem Vernrtheillen entzogen und diesesGeld zn Erfüllung des Urtheils pfundweise mit Besehlag beleg'*

41. PAUL. lib. XIV. Quaest. Nesennius Apoll»'naris [(hat folgende Fragen]: ob, wenn du mir scheJ'"ken -willst, und ich dich meinem Gläubiger übe'"''weise, du auf» Ganze zu belangen seiest? n "wenn aufs Ganze: ob es einen Unterschied mach«)dass ich etwa nicht einem Gläubiger von mir, so"'dern Einem, dem ich [selbst] eine Schenkung "**cheu wollte, überwiesen habe? und was von dc ] "Falle gelte, wenn Jemand für eine Frau, der e[damit] ein Geschenk machen wollte, deren El» e 'manne eine Aussteuer angelobt hat? Ich habe gen"'*wortet: Dem Gläubiger steht keine Ausflucht im "Wege, obsc" 011Der, an den er überwiesen ist, einer solchen gegen Den, auf dess eNamen er angelobt bat, sich würde bedienen können; und "'diesem Steht der Ehemann in ähnlichen Verhältnissen, z"'"' 1wenn er während der Dauer der Ehe klagt. Sowie nun (ltErbe des Schenkers aufs Ganze verurlheilt wird, und eb<'" sder Bürge, den er beim Schenken gestellt hat: so wird a"[der SchenkerJ zu Gunsten eines [Klägers], dem er nicht Sschenkt hat, ins Ganze Yerurtheilt.§. 1. Jemand batLandgut verschenkt. Wenn er es nicht abtritt, ist er, >vjeder Besitzer, zu verurtheilen, Tritt er es aber ab, so Wer wegen der Früchte, wenn er sie nicht verzehrt hat, a "Ganze verurthei/t werden; denn er konnte der Gefahr ein»hen, wenn er sofort abgetreten hätte. Hat er böslicher*^ 0aufgehört Ztt besitze», so wird der Würderungseid gcleis ^und nach Maassgabe desselben die Verurtheilung ausge*"dien. §. 2. Ein Scheiiker kann, wenn er auch anfs * rll !. 0( ,verurtheilt ist, mit der Klage aus dem Urtheile doch, veri" 6durch eine kaiserliche Verordnung ertheilter Vergünstig' 1 'auf nicht mehr, als was er leisten kann, belangt vrerdcJ'' ,

42. Idem lib. III, Respons. Paulus hat begutacM^jder Priitor könne zwar sein Urtlieil nicht wieder anfhebeBi ^

aber müsse er das Uebrige, -was zwar eine Folge des s .Ausgesprochenen ausmacht, aber i« dem rotigen Erkennt-fehlt, in Betreff der Verurtheilung oder der Lossprech"»»Beklagten, ergänzen; an demselben Tage nemlich, ,f,

43. IflEMlib, XVI. Respons. Paulus hat hW&^lMehrere, dia in Einein Unheil in Eine Summe vciu-

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58) S. Cujac. ad t. G. D.yunc ret pignori, 8. 17'.

de excusat, tutor. Vgl. am'l>