250 Pandect. L. XLI. Tit. 1. De acquircndo rerum domitiio.
Bett ganz und gar verlassen und eine andere Richtung g e "nominen, so gehört das erstere Flussbett Denen, die läng*dem Ufer Grundstücke besitzen, und zwar nach Maassgabe derBreite eines jeden, die es am Ufer hat; das neue Flussbettfängt aber an, des Rechtens zu sein, wie der FIuss, d. «•öffentlich, Völkerrechteiis. Kehrt der FIuss nach einiger Zeitin sein voriges Bett zurück, so fängt das neuere Flussbettwiederum an, Denen zu gehören, welche Grundstücke läng 8dem Ufer besitzen. Derjenige, dessen ganzer Acker das neu"Flussbett eingenommen hat, der kann, wenn der FIuss auf' 1wiederin sein vorigesBettzurückgekehrt ist, nach strengem Rechtean diesem Flussbette keinen Anspruch machen, weil der Ackerdurch den Verlust seiner eigenthünilicben Gestalt aufgehörthat der zu seiu, der er w r ar, und wer kein benachbartesGrundstück besitzt, der kann auch auf den Grund der Nach-barschaft keinen Antheil an dem Flussbett haben; indessendürfte dies wohl schwerlich so beobachtet werden. §. 6. ^t*was Anderes ist es freilich, wenn Jemandes ganzer A c k erüberschwemmt worden ist, denn die Ueberscliwemmung v eT *ändert die Gestalt des Landgutes nicht, und wenn daher 08»Wasser zurückgetreten, so ist es klar, dass es Dem noch S e 'höre, dessen es war. §. 7. Wenn Jemand aus fremdem nlo'im eigenen Namen etwas geformt hat, so, sind Nerva ""Procains der Ansicht, sei Der/eilige Efgenthümer, der "gemacht hat, weil Das, was erst gemacht worden ist, vorn 6niemandem gehörte. Sabiiins und Cassius glauben nbc>>es spreche ein natürlicher Grund datür, dass, wer EigentW'"iner des Stoffs gewesen, es auch davon sei, was daran« 6*"
macht worden ist; weil ohne vorhandenen Stoff nichts (?•*'.'"beitet werden könne; z. B. wenn ich aus deinem Gold, SS"ber oder Erz ein Gefäss gemacht habe, oder aus dir gebo' 'gen Brettern ein Schilf, einen Schrank, oder einen Sessel, °" ct .aus deiner Wolle ein Kleid, oder aus deinem Wein '""Honig Meth, oder aus deinen Arzneien ein Pflaster ° ,,eeine Salbe, oder ans deine« Trauben, Oliven oder Acbr&Wein, Oel oder Getreide. Es giebt jedoch auch eine in <leMitte liegende Ansicht Derer, welche ganz richtig dafür' 1 »'ten, dass, wenn das Geformte in den Stoff wieder vervvadelt werden könne, die Ansicht des Sabinns und G>'*s»die richtigere sei; wenn aber nicht, die des JVerva und i 'culus; so z. B. kann ein gegossenes GefaSS wiederum zdein rohen Stoff des Goldes, Silbers oder Erzes ver **?*?werden; Wein, Oel oder Getreide kann aber nicht "'''Vi,zu Trauben, Oliven oder Aehren werden; ja nicht einmal MWzu Honig und Wein, oder Pflaster öder Salben zu Arznei« •Was da» Getreide betrifft, so scheinen mir aber Diejen'S