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P.»\DfccT. L. XL. Tit. 14. S» ingenma «« <W«*sf.f" i
deren" rt j S J and auerkann t worden ist, an keine An-yy « gedacht Labe, als an Freigeborene. §. 1. Unter dem*teli : j Ur "?k ,asscn sollten, ist aber auch das zu ver-V en e " ; 0 S S ' e ^" cs z ">'ückerstatten sollen, was sie aus demei _ r ' 1 j 8 ' cn Dessen, von dem sie freigelassen worden waren,Verst"l .eil. -Aber es ist zu untersuchen, wie das zu
i| % *" s, ''5 sollen sie [blos] Das, was sie ohne Wissendnn rcn fortgeschafft haben, desgleichen was [von ihnen]
i'iiie'' S Cvw ^ )Cn ist > zurückgeben, oder aber auch Das, wasist V< ] n '.'"" e " Freilassern eingeräumt und geschenkt wordensin-'; i sie an sicJl genommen haben? Für das Letztere""«cht mehr.
v evb; 4 ; Pi ™. lib.XXII. Quaest. — Die Rede"';, welche»ach f• V t <,ft " ^ 0,ls,im 0(lci ' ae " Präsidenten einer Provinzl'ioi,. ('"■ Jnl "' <n vom Ta 8' c der Freilassung- an sich auf diePei-c e "'"* t z " berufen, nimmt keinen Grund und keine*-*soii aus.
tJ lc . ? 5 " Idem Hb. X- Jiesp. — Ich habe das Gutachten erfcclni,./ r . C '" ' >i,tron nach fünf Jahren seitdem für die frei«
di t'' r se ' 1,c s Freigelassenen] gesprochenen Urtheile, wenn^ Äaclie ohne sein Wissen entschieden wo/den ist, durch
0 ''inrede der Zeit nicht zurückzuweisen sei.s( f . 6. ÜLP. lib. XXXVM. ad Ed. — Sa oft darüber ge-litten wird, ob Jemand ein Freigelassener sei, — mögen nun^. «Ute gefordert, oder mag' Gehorsam verlangt, oder auchtTl " 1 * [,lr " re nde Klage angestellt, oder Der vor Gericht ge-
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werden, AveJcber behauptet, dass er Patron sei, oderV i ]no [besondere] Veranlassung vorkommen, — wird einebei ge 118 ^ ert ' ie »' t - Auch dann, wenn Jemand zwar<Ie t^' 4 ' S er e " 1 Freigelassener sei, aber leugnet, dass erV n i, e 'S e l«sscnc des Cajns Sejus sei, wird eben so einej.. ] r *'ag'e crtheilt. Die Ertheiluiig geschieht auf Bitten des„• UCu °der des Anderen. Aber die Rolle des Klägers iiber-fcl; mt immer Der, welcher behauptet, dass er Patron sei, undJ? . Ser J niuss notUwendig beweisen, dass [der Andere] seingelassener sei: oder wenn er es nicht beweist, so wirdr "esiegt.
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'^'■'Kehorenc erklärt wären, Alles, was sie ans dem VermögenWenigen hätten, welcher bisher als ihr Patron gegolten, hei
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' "• "ie Kern, zu I. Ib. u. ae spomai. i.3. i.,/ ]! r « e J<idicium. S. die Bern, zu l. 35. §. % Dk de procur, 3. 3
• «minien, a. a. 0. B. 3. & 69- Anro, 4.""P-Jur. civ. IV. 16