§ 26verdienet / ob du die begangene Todsündrecht gebeicht und genug bereuet habest / obdu nicht weilen du hierin saumseelig gewe-sen / werdest ewig / ach ewig verdambt wer-den? dann streng und entsetzlich seynd dieUrtheil Gottes / so streng und entsetzlich / daßSt. Paulus rund herauß bekennet Hebr. 10Horrendum est incidere in manus Deiviventis. Erschröcklich ists / in dieHaͤnd des lebendigen Gottes zufallen. Diesem zu entlauffen / falle jetzt zuFüssen mit Reip deiner Sünden / deinemam H: Creutz angenagelten GOTT undHErm.Am Sambstag.Von hochschaͤtzung kleinerSünden.BEtrachte fleissig was Eccles. am 10. ge-schrieben stehet: Qui spernit modicapaulatim decidet. Der ein geringesnicht achtet / wird allgemach da-hin fallen in das grosse. Keinerwird auffeinmahl böß: Heut machet mannichts auß einem kleinem / Morgen wagetman ein groͤffers; über=Morgen schämetman sich nicht im grössesten. Erwege esrecht und wohl / und wofern du gedenckestfrey
Druckschrift
Recollections- Oder Ernewerungs-Büchlein : worin man das Böse meyden lehret, und das Gute würcken. Das ist: Die Weiß und Manier Wohl zu Leben und wohl zu Sterben. Dann Auff ein gut Leben folget gemeiniglich ein guter Todt.
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26
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