200 XXXVIII. Verfahren beim Gottesurteil.
Cünrat: hat. Doch glaub ich nicht, dass der ganzeText als Gedicht gedacht ist.
Erläuterungen: 2 biftur, vgl. zu XXXII B 86. —4 Vgl. MSD. II* 474. — 5 4. Mos. 16,30 f. — 1.4. Reg.5,9 bis 27. — 10 steinir = steininir.
XXXVII.PFÄLZER JUDENEID.
Ueberlieferung: Cod. Vatic. Pal. Lat. 288 Bl. 158 r.von einer Hand des 12.\13. Jhdts.
Literatur: K. Bartsch, Die altdeutschen Hss. derUniversitätsbibliothek in Heidelberg S. 186 Sp. a. —MSD. IP 467168.
Aeusserlichkeiten des hslichen Textes: P. Z. 3 ;
M. Z. 4; U. Z. 12 durch ihre Grösse hervorstechendeMajuskeln, die wohl auch die starken Einschnittekenntlich machen sollen. Die übrigen Majuskeln vonminderer, gleicher Grösse.
Akzente: Ein -*■ und ein ■».
Interpunktion: Die Majuskel ist kaum als Inter-punktionszeichen zu fassen. Der Punkt wird in aus-giebigstem Masse verwandt, die kleinsten und grösstensyntaktifchen Gebilde zu fcheiden.
Quellenfrage: S. zu Nr. XXXVI.
Heimat und Verfasser: Rheinfranken.
Erläuterungen: 7. 2. Mos. 28,38. — 9. f. d. h. dieThora. — 15 f. Wahrfcheinlich wurde von dem Recht-sprechenden die 2. Pers. in die 1. umgesetzt. — 29 gruenevgl. Herbort 8234; Trist. 7797? — 30 f. griez kannhier doch nur die Bedeutung von semen haben; oderwird etwas verächtlich an arena von 1. Mos. 22,17angeknüpft ?
XXXVIII.VERFAHREN BEIM GOTTESURTEIL.
Ueberlieferung: Cod Trevirensis Nr. 1917 (olim 744)Bl. 50v von einer Hand des 12.J13. jhdts. Eine ganzit reführende Befchreibung in dem Befchreibenden