196 XXXIV. Züricher Gebetsanweisung.
semotum est et a vera luce exclusum (A. Franz, DieMesse S. 254; 289.). Dass die 9 Almosen mit einemGebet zur rechten Hand des Herren dargebracht werden,hat wohl symbolische Bedeutung: die Rechte soll siegewissermaßen in Empfang nehmen. Nicht klar istmir die liturgifche Bedeutung von dem Z. 73 bis 76Erzählten. Bringt der Bittende das Kruzifix mit?oder nimmt er es aus der Sakristei? Beachtenswertsind die auch im Deutschen formelhaften Eingängeund Schlüsse der einzelnen Preces. — 85 ebenwagewohl Übersetzung für compensatio. — 90 Joh. 9,6f. —96 Vgl. zu XXIX46. — 117 Ps. 104,1. — 123 Vgl.IV3
sf.
XXXIV.
ZÜRICHER GEBETSANWEISUNG.
Ueberliefeut.g: Cod. C. 171 Kl. sedez der ZüricherStadibibliothek Bl. 106 b. von einer Hand des aus-gehenden 12. Jhdts. Hier nach einer freundlichenKollation Jakob Werners.
Literatur: M. Heyne, A nzeigerf. Kunde der deutschenVorzeit 1879 Stück 9 S. 257. — P. Piper, ZfaPh. 13(1882) 476f.
Aeusserlichkeiten des hslichen Textes: Das Stücksteht in der Hs. auf einer ausradierten Stelle.Akzente: Fehlen.
Interpunktion: Majuskel wird für Satzanfang undZitatanfang, der Punkt nur spärlich verwandt.
Heimat und Verfasser'.Alemannisch. Vgl. Z. briefte,s. oben XXIX 474; 9 da = do; men = man (besonderselsässisch).
Literarifch.es: Die Anweisung ist auf das engsteverwandt mit XXIX 329 f. und der zur ErläuterungS. i69 zitierten Anweisung aus Cgm. 73. Es handeltsich um dieseUm. Gebetsübung. Interessant ist die An-gabe des erwarteten Enderfolges: Die Erfcheinung derSeele, die man durch das Gebet erlöst hat. Damil