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4,1,c (1878) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1533 bis 1540
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Juni 1540.

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wort; daher möge der Abt sein Anliegen in Bern vorbringen und die Gesandten werden ersucht, ihn dahinM vermögen; geschehe das nicht, so mögen sie zu Tagen sich wieder einfinden; dann werde man weiter ver-fügen. Die Gesandten wollen dies dem König berichten. ». Der Abt von Wettingen zeigt an, wie dasKloster in großen Schulden stehe, so daß er nicht wohl haushalten könne; weil nun der Hof zu Basel demGotteshaus nichts ertrage, aber eine erkleckliche Summe abwerfen möchte, so bitte er, denselben zu verkaufen.Darauf wird dein Abt, dem Landvogt und dein Landschreiber aufgetragen, mit den Boten von Basel darüberM handeln Nach langer Unterredung erbieten sich die Boten von Basel, die anfänglich nur 3500 Gl. geboten,4000 Gl. zu geben, wenn der Hof mit aller Gerechtigkeit und Zubchörde überlassen werde. Da der Abt4200 Gl., je 25 Plappart für 1 Gl., verlangt, und man dagegen in Erwägung zieht, daß der Amtmann demAbt jährlich nur 35 Gl. gegeben, daß 150 Gl. Zinse darab gehen und aus den 4000 Gl. 200 Gl. jährlicheZinsen abgelöst werden können, so wird es in den Abschied genommen. «. Unterwalden, das, (wieder) Ant-wort begehrt ob man die Bünde beschwören wolle, wird für diesmal abgewiesen; dagegen ist in den Abschiedgenommen daß man fiir gut finde, die Bundesgenossen von Wallis zur Beschwörung der Blinde aufzufordern.Auf dem nächsten Tag ist zu antworten, wann dies geschehen solle, t. Ebenso wird der Antrag heimgebracht,die Verwaltung der Klöster im Thurgau geistlichen Personen zu übertragen und mit dein Schaffner zu Feld-bach den Anfang zu machen. Wie auf letztem Tage vorgeschlagen worden, einen gelehrten Mann zu suchen,der die Jugend unterrichte, soll jedes Ort nochmals zum ernstlichsteu Nachfrage halten, x. Da auf dem letztenMarkt in Zurzach einige Walchen gewesen, welche falsche Berner Dikpfennige ausgegeben, die kein anderesUnterscheidungszeichen tragen, als daß der Bär aufBergliueu" steht, so haben die Boten von Bern dasAnsuchen gestellt, daß man die Betreffenden verhafte und davon Anzeige mache. Anwälte von Frauenfeldstelle., abermals'die Bitte um ein Geschenk zum Bau ihres Sicchenhauses. Dabei berichtet der Landvogt, wiesie ein hübsches neues Haus gebaut, eineu Baumgarten dazu gekauft und einen Brunnen dahin geleitet haben,^as Alles ungefähr 1000 Gl. kosten werde. Da man nicht Vollmacht hat, an eine so große <?umme eineSchenkung zu thun, so fällt das Gesuch in den Abschied, x. In dein Urbar zu Baden sagt ein Artikel:Wenn Eines vor dein Andern stirbt, und das Überlebende sichändert", so füllt die Hälfte des liegenden undfahrenden Gutes den ersten Kindern zu, und wenn die lebende Person auch abgeht, so erben die nachgehendenAnder gar nichts von dem liegenden Gut; denn dieses ist den ersten Kindern verfangen. Auf diesen. Tage liegtnun einedaheriqe Appellation zwischen Vater und Kindern vor; da man aber jenes Recht für nnbill.g hälts° wird die Sache verschoben und in den Abschied genommen, um auf den. nächsten Tage zu antworten, ob'N°n diesen Artikel ändern wolle oder nicht. , . Ab dem letzten Tage war in. Absckfied hein.geko.u.nen w.eUlrich Eckhart von Zürich, den die von Ems haben richten lassen, viele Personen m der E.dgenosstmschaft amSegeben, wie dann der Vogt im Nheinthal zwei derselben e.ngezogen und e.nen nnt de. ..mrter gefragt habe.Da nun bekannt geworden, daß Eckhart den Matthäus Krämer während des Ansfuhrens dre.ma öffentlich^schlagen (unschuldig erklärt), und daß einige der Angezeigten lange vor den. Av.gnoner Zug gestorben sowird erachtet, daß er denselben Unrecht gethan, aber nur durch die Marter dahin gebracht wo.-den se, daßwan daher aus seine Angaben keinen Grund setzen könne. Zürich zeigt an, es habe nach alten. Brauchd" Limmat erfahren"- weil nun auf der letzten Jahrrechnung verabschiedet worden, daß n.emand mehrüber die Geleitsbüchsen gehen, sondern die Kosten (anders) abgetragen werden sollen, so bitte es um Bezah-lung derselben Da man die Forderung zu hoch findet, so hat ...an an den Beschluß erinnert, der auf demwachsten Tag nach der Jahrrechnung gefaßt worden (?), daß der Landvogt die Bußen, d.e von denUeber-