1286 December 1540.
dm Kaiser und römischen König gewendet, daß sie das Kammergericht und den Fabri abweisen; überhaupt seiman entschlossen, Kammergericht und Curtisanerei nicht zu dulden. St. A, Basti! Missi»e»buch is«o-«2, e. «2.
3) Dem Schwyzer Abschied ist der Entwurf der Bestätigung der Privilegien der Eidgenossen vom Mai1507 (siehe III. Band, 2. Abtheik! S. 375 der amtl. Abschiede) beigelegt.
4) Im Schaffhauser Abschied ist dieser Artikel etwas abgekürzt.
5) Beim Basler Abschied liegt die Copie des bezüglichen Schreibens an den römischen König, ohne Datum.
Zu 1». Über diese Vcrgleichsarikel enthält das St. A. Zürich, Abschiede Bd. 14, k. 211, einen in allerForm aufgesetzten, mit Einleitung, Schlußdatum u. s. w. versehenen Abschied, ä. <1. Stuttgart 17. November1540. Die Artikel sind daselbst etwas ausführlicher redigirt als der Abschied vom 13. December sie enthaltet.Was dort fehlt, ist im Text in Parenthese aus obigem Abschied vom 17. November beigefügt. Als besondereArtikel, beziehungsweise Anhänge des Letztern bemerken wir hier Folgendes:
1. (Art. 10.) Da Christoph von Landenberg dem Herzog, der ihn durch eine Botschaft ersucht hat,von der Fehde gegen Rotweil abzulassen, solches abgeschlagen, so soll der Herzog sich desselben Wider dieRotweiler und gemeine Eidgenossen in keiner Weise annehmen, ihm weder heimlich noch offen Rath, Vor-schub oder Hülfe beweiseil, ihm und den Seinigen in seinem Fürstenthum weder Unterschlauf noch Be-hausung geben, sie auch nicht speisen oder tränken, ihnen keinen Proviant oder andere „Lieferung" zu-führen lassen, auch seinen Amtleuten med Unterthanen nicht gestatten, solches zu thun. 2. (Anhang.) Wenndie von Rotweil diesen Abschied annehmen, so sollen sie dem Herzog den Brief, den er ihnen vor Jahren desGeschützes halb gegeben hat, wieder zustellen. 3. (Besondere Bestimmung.) Zwischen Konrad Wack, Ritter,des Raths zu Rotweil und des Herzogs Unterthanen zu Trossingen waltet das Recht am kaiserlichen Kam-mergericht; wird aber dieser Abschied angenommen, so soll jene Sache auf gütlichem Wege vor den fürstlichenRüthen verglichen werden. — Uebrigens vergleiche man den Abschied vom 7.— 26. November 1540, Ziffer12, 23, 27.
Das „drei" Orte im Eingang des Textes ist im Zuger Abschied schlecht corrigirt.
Zu !. Hier sind folgende Akten einzubeziehen:
1) 1540, 29. Noveinber. Burgermeister, Rüth und ganze Gemeinde der Stadt Rotweil und Christophvoll Laudenberg zu der Breitcnlandenberg zum Schramberg Urkunden: Nachdem beide Theile zu offener Fehdegekommen, habe Ludwig, der Pfalzgraf bei Rhein, Herzog in Baiern, des Reiches Erztruchseß und Chur-fürst, und Meister und Rath der Stadt Straßburg durch ihre Botschaften, nämlich Konrad von Rechbergvon Hohcnrechberg zu Stauffeneck, Unterlandvogt zu Hagenau, Wolfgang von Affenstein, Ritter, Balthasar vonFalkcnstein, Schultheiß zu Hagenau, Daniel Müg, alt-Ammeister, Philipp von Kageneck und Wendling Bittel-brun, Doctor, nach vielgewalteter Verhandlung die Parteien dahin vereinigt, daß sie alle Fehde und Kriegshand-lung gegen einander fallen gelassen haben, in der Meinung, daß weder sie noch die Ihrigen dcßwcgen ferner-hin etwas Thätliches oder Unfreundliches vornehmen sollen, Alles vermöge eines durch die benannten Unter-händler unter den Parteien errichteten Abschieds. Da aber die Ansprüche des von Landenberg, ebenso die-jenigen der Stadt Rotweil, ihrer Angehörigen, Verwandten und derer, die in ihrem „Verspruch" stehen, soschnell nicht erörtert und beigelegt werden konnten, so haben die Parteien ihre Mißverständnisse auf den ge-nannten Churfürsten, den Herzog Ulrich von Würtembcrg, des römischen Königs Statthalter, Regenten undRäthe der oberösterreichischen Lande zu Innsbruck, Friedrich, Grafen zu Fürstenberg zum Heiligenberg und Wcr-denbcrg, und Meister und Räthe der Stadt Straßburg zu gütlicher Erledigung und wo diese nicht platzfindcnkönnte, zu rechtlichein Entscheide veranlaßt. (Es folgen Bestimmungen über das Formelle des Verfahrens w.)Beide Parteien siegeln. St.A.Luccrn: A. Rotweil.— St.A.Bern: Allgcm. cidg. Absch. 2^. I>. «so, — K.A.Vasel: Absch.1640, 4l.
Gleiches Urkunden, doch mit Ausführung mehreren Details, unter demselben Datum die genannten Bot-schaften des Pfalzgrafen und der Stadt Straßburg. St. A. Llkern: Acten Rotweil; K. A. Basel: Ab-schiede 1540 und 41, hier mit dem irrigen Datum Freitag den 21. November.