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4,1,c (1878) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1533 bis 1540
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November 1540.

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getheilt und angezeigt, wie man etwa 15,000 Mann aufgeboten; demgemäß werden auch sie gemahnt, auchmit ihren Fähnlein nach Vermögen auszuziehen, sobald eine zweite Mahnung erfolge. K. Auch den gemeinenVogteien ist eine bestimmte Anzahl Knechte auserlegt, damit sie bei weiterer Mahnung gerüstet seien. I». DieBoten von Basel eröffnen: obschon ihre Herren mit Rotweil in keinem Bündniß stehen, so erbieten sie sichdoch, den Eidgenossen zu lieb, auf die zweite Mahnung mitzuziehen, ohne sich dadurch weiter einzulassen,i. Basel eröffnet ferner, man sehe, daß jetzt allenthalben Gefahren drohen und niemand wisse, was manzu gewärtigen habe, besonders weil man bisher getheilt gewesen und großes Mißtrauen gegen einander ge-waltet was die Fürsten und Herren ermuntert habe, diese Trennung zu fördern; wenn sie auch gute Wortegeben' so sei ihnen dabei doch nicht zu trauen. Da nun der allmächtige Gott so viel Gnade gegeben, daßgemeine Eidgenossen bereit seien, einander nicht zu verlassen, was seit vielen Jahren nicht mehr gelungen sei,so halte Basel zur Beseitigung alles Mißtrauens für nöthig, sich jetzt gegen einander zu erläutern, daß,wenn irgend einem Orte etwas zustoße, wegen des Glaubens oder anderer Dinge, alle andern, wie es gutenEidgenossen gezieme Leib und Gut zusammen setzen und einander nicht verlassen wollten; solches würde nichtbloß Treue und Freundschaft gebären, sondern manchen Fürsten und Herren, der bisher das Haupt gegenuns erhoben veranlassen, von seinen Practiken abzustehen. Basel bitte, auf dieses Anbringen einzutreten. -Da man hiczn nicht verfaßt ist, so wird es in den Abschied genommen, k. Schaffhausen wird ernstlichbeauftragt, durch Kundschafter eiligst in Erfahrung zu bringen, wie stark des Landenbergers Macht sei undwer ihm helfe und bei Tag oder Nacht nach Zürich zu berichten, damit dieses entweder einen Tag berufenoder sonst das Angemessene verfügen könne. I. Ab diesem Tage sind Herzog Ulrich von Würtemberg, derGraf von Hohenzorn, die Herrschaften Nellenburg und Hohenberg und die Ritterschaft im Hegau um Paßuud Durchzug ersucht worden; es ist aber noch keine Antwort von ihnen eingetroffen, in. Die Gesandten vonLucern und Unterwalden sollen beförderlich zur Abnahme der Klostcrrechnungen in den Thurgau gehen undm den Klöstern verschaffen, daß sie jetzt kein Getreide verkaufen, sondern es bis auf weitem Bescheid be-halten. Wenn sie von dem Schaffner zu Fischingen Rechnung empfangen haben, sollen sie die Schlüssel undalle Gewalt dem neuen Abt übergeben,nach lut eines abscheids, so inen fürkomen wirt." ». Die Botenv°u Schwnz und Glarus verabreden, daß je nach Gestalt der Sache und Bedürfniß ihren Landleuten ausder Grasschaft Toggenburg im Namen beider Orte 300 'Mann auferlegt werden sollen. Die sollen ausziehenunter dein Ort unter dem es sich laut der Abredung gemäß dem alten Herkommen jetzt gebührt. Beschließtei» Ort etwa- Anderes so soll man sich dieses gegenseitig mittheilen; andernfalls meldet Glarus seine Zu-stimmung an Schwpz und dieses hat dann in. Namen beider Orte die ans Toggenburg um die genannteAnzahl zu mahnen ... Die IV Orte lege., denen von Rappersw.st 40 Mann auf. D.e Mahnung gesch.ehtim Namen aller Orte von Glarus und der Auszug erfolgt unter dem Ort, unter dem es gemäß der Ab-rednn, nach den. alten Herkommen sich gebührt. Auf diesen Tag antwortete das Parlament von Dole"uf das ab dem letzten Tag ihn. zugekommene Schreiben in Betreff der dem Herrn von Fons ^

'chast, daß wegen unvollständiger Besanunlung der Parlamentsherren noch ke.n mdl.cher Beschluß habe gesaß.werden können; ...an werde aber ans Martini vollzählig sein und dann die Sache befdrderl.ch erled.gen.

«Z. Besondere Verhandlung der VII Orte; siehe Note.

.... V-rner Abschied fehlen U, K, im Schwyzer. Zuger, Basler und Solothurner in. Frei-

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Schwyzer. I» aus de,» Bcrner; im Fre.burger stehen v-, doppelt.