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4,1,c (1878) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1533 bis 1540
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1269
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November 1540. 1269

Zürich denen von Rotweil etwas schuldig sei, werde es hierum gebührend antworten. Da man zudem überdie Beschaffenheit und die Absichten des Feindes nicht genau unterrichtet sei, nicht wisse, ob die von Rotwcilin dein durch ihren Bund bezeichneten Bezirk angegriffen seien und es sich gebühre, mit denen zu reden, diedie gleiche Pflicht haben, so werde Zürich der genannten Mahnung keine Folge geben, sondern den Tag inBaden besuchen, und wolle die V Orte bitten, ein Gleiches zu thun und vorher nicht auszuziehen.

St A -Nirich' Tschudischc D -cmn-ntmsammIung Vd.X, Nr,73, - K.A.Basel: Abschiede 1540-11-41.-K.A. Solothurn: AbschiedeBd. 23.

Das Schreiben an dicVOrtc besonders im St.A.Luccrn: A.Rotweil, »nd St. A. Zürich : Tschudische Documentensammlung Bd.X, Nr. 72.

7) 1540, 14. November. Bern an Solothurn. Man vernehme, daß es in Folge der von Zürich undden V Orten eingelangten Schreiben zu Gunsten von Rotweil einen Auszug thun wolle. Da die Altvordernin solchen Dingen sich gemeinsam besprochen und einander nichts verheimlicht haben, so begehre man auchjetzt ui wissen was Solothurn eigentlich vorhabe, wie stark und wann es ausziehe» wolle.

' v o " ' K.A.Solothurn: Abschiede Bd.23.

8) 1540, 14. November. Bern an die V Orte. Ihre Mahnung bedauere man; denn 1. stehe den V Ortenlallt dein Rotweilerbund kein Recht der Mahnung zu, sondern nur denen zu Rotweil, die aber keine Mah-nung erlasseil haben- Alles was man wisse beruhe auf den Berichten von Zürich. 2. In solchen Fällen sollenkeine Orte abgesondert berathschlagen und mahnen, sondern es soll nach altem Brauche getagt werden. Bernkönne daher der Mahnung der V Orte nicht folgen und bitte, die Sache bas zu betrachten, damit nichtIrrung und Zerstörung erfolge. Der letzte Abschied von Baden verfüge, daß wenn sich etwas zutrage, Züricheinen Tag beschreibe, was bereits erfolgt sei; dem sei die Mahnung der V Orte nicht gemäß; Bern wolleden angesetzten Tag besuchen und ersuche die V Orte nicht zugachcn", sondern dasselbe zu thun. Man.verde hiebet erfahren, daß Bern entschlossen sei. Brief und Siegel getreulich zu halten.

^ i > ' ^ St.A.Luccrn: Acten Bern.

9) 1540. 14. November (Sonntag nach Martini). Rudolf Zay an Landammann und Rath zu Schwyz.Übersendung einer Abschrift der Missive von Zürich an die V Orte, damit man auf den Tag zu Badeninstruiren könne,dann jetzmal zu Lucern niemand, dann vogt Zigerli von Zug und ich sind; die übrigenall verfaren." ' " -.«.Sch-m: Abschiede.

/ 1540 14 November. Obiger an Obige. Acht Uhr Nachmittags sei das in Beilage enthaltene

Schreiben derer 'von Rotweil angelangt, worauf die von Luccrn. der Bote von Zug und er (Zay) beschlossen,die von Uri und Unterwalden aufzufordern, ihre Botschaft gemäß des Abschieds wieder nach Lucern zu ver-»löaen Denen von Rotweil habe man auch die Weigerung Zürichs, der Mahnung zu folgen, mitgethcilt.

^ ' L. A. Schwyz: Abschiede.

11) 1540 14 November. Das oben zum Abschied vom 7.-26. November Note zu 6 angeführteBegleitschreiben Zürichs ist für Lucern zu dessen und der übrigen der V Orte Händen besonders und schärfergehalten als für die übrigen Orte. Die Berichte derer voll Rotweil werdenunbegründt zwyfelhaftig" ge-nannt 'Aus der Mahnung der V Orte müsse man schließen, daß sie die Sache höher aufnehmen, als siesei- man bitte sie treulich und dringlich, von ihrerGäche" abzulassen und nicht aufzubrechen, die UngewissenFolgen zu bedenken und freundlich den angesetzteil Tag zu besuchen. S.. A. «u-em - A. -»».w -u.

12) 1540 15 November. Lncern an Solothurn. Der Freiherr von Geroldseck, Landvogt zu Ensisheim.habe durch einen Anwalt in Lucern berichtet, er vernehme, der Handel betreffe nicht allein den von Landenberg,sondern sei eine Practik des schmalkaldischen Bundes, weßnahen für den Glauben Gefahr folgen möchte. Wenndie VII Orte es verlangen, so erbiete sich der Landvogt, den Kaiser, den römischen König und die im altenchristlichen Bunde zu vermögen, sich mit ihnen über diesfälligen Beistand zu unterreden. Das sollen die vonSolothurn durch ihre Heimlichen berathen und ihren Gesandten nach Baden zu einer diesfälligen geheimenBcrathung instruiren Da beinebcns die V Orte der bedrohlichen Verhältnisse wegen ihre Botschaften für undfür in Lucern liegen haben, so verlangen sie. daß auch die von Solothurn ihren Anwalt dahin abordnen.Den ersten Theil dieses Berichtes meldet auch der Gesandte von Schwyz an seine Obern zu Händen derheimlichen Räthe und der Ausgeschofsenen. " A. Solothun,: Abschied- Bd. 23. - L. A. Schw,?: Abschiede.