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4,1,c (1878) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1533 bis 1540
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1270
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1270 November 1540.

13) 1540, 15. November. Schwyz an Lucern. Es sei wohl zn bedenken, das; man sich nicht ansFreundschaft Feinde erwecke und sich selbst einen Krieg auf den Hals lade; wurden gemeine Eidgenossen einenZusatz hinschicken, so wären sie mit den VII Orten (uns") im Spiel, diese hätten' die Last des Krieges nichtallein zu trage» und den Feind nicht zunächst an der Thür. Auch habe man noch keine» Bericht, das; derFeind auf das Gebiet derer von Rotweil gezogen und es sei den Orten noch nicht abgesagt worden; siemahnen daher Kraft der Bünde, bis nach dem Tag in Baden stillzustehen.

St. A. Litern: Acten Notweil. K. A. Solothurn: Abschiede Vd. 23 (Copie).

14) 1540, 16. November. Die Boten der V Orte, jetzt zu Lucern zu Tagen versammelt, schreiben anSolothurn (und Freiburg?), man habe allerdings beschlossen gehabt, auf Donnerstag (18. November) auszuziehen.Nun aber hätten dieses die von Zürich und Bern sehr ungut aufgenommen und verlangt, das; man bis zumnächsten Tag in Baden mit dem Aufbruch warte. Im gleichen Sinne hätten, laut Beilage, die von Schwyzgeschrieben, worauf man sich entschlossen, stillzustehen und den Tag in Baden abzuwarten. Nichtsdesto-wcnigcsollen die von Solothurn die Ihrigen gerüstet und auf weitern Bescheid bereit halten.

K.A. Solothurn: Abschied- Bd. SZ.

Die Gcsandtennamen sind diesem Lucerner Abschied ausnahmsweise in einem Nachtrage beigefügt.

7S7.

Lausanne, 154V, 14. bis 18. November.

Marchtag zwischen Berit und Genf.

Gesandte: Bern. Richter: Hans Rudolf von Erlach; Hans Rudolf von Graffenried; Anwälte: HansRudolf von Meßbach; Michael Augsburger; Allgustin von Luternau; Henz Schleif. Geil f. Richter: Girardinde la Nivaz; Johann Ami Curtet; Anwälte: Claude Pertemps; Claude Noset; Nachgeben Johann Lambert;Pierre Tissot; Jean des Arts; Schreiber: Pierre Rufst.

Anstatt eines Abschiedes müssen wir uns auf die Berichterstattung der benannten Gesandten von Genfbeschränken. Sie berichten unterm 21. November vor dem Rath der Zweihundert: 1. Die Richter von Bernhätten ohne hinlängliche Rechtsgründe anzubringen St. Victor und Chapitre denen von Bern zugesprochen-Die Richter von Genf hätten dagegen geurtheilt: Die von Genf seien von allen Klagen freigesprochen unterVergütung der Kosten an sie, wie dieses Alles im Proceß und in der Sentenz enthalten sei. Diese Sprüchehätten beide Parteien nach Basel, als an den Obmann, gezogen und sei als solcher Bernhard Meyer er-wählt worden. Man beschließt nun, diesfalls geeignete Leute nach der Auswahl des kleinen Rathes zurBetreibung der Angelegenheit auf den 15. December nach Basel zu sende». 2. Von Erlach, Graffenried undHenz Schleif (»Harm (RölsM'a«) hätten gefordert, man möge die über die Flüchtigen angeordnete Verrufungaufschieben; sie hätten diesfalls Briefe ihrer Obern von Bern. Man habe geantwortet, man wolle diesesden Obern der Gesandten von Genf vorlegen und diese zu einer Antwort veranlassen. Der Rath beschließt,er könne nicht entsprechen, weil er hiemit der Rechtspflege zu nahe treten würde, da das Recht gegen dieBetreffenden schon begonnen habe. K.A.Gens: Rathsregister.

Die Namen der Berner Gesandten aus ihrer Instruction vom 12. und einer Missive vom 14. November.Meßbach und Erlach wurden mit Schreiben von; 16. eilfertig zurückberufen, da sie in dem Aufgebot wegenRotweils jener zum Hauptmann und dieser zum Lütiner ernannt worden.

St.A.Bern: JnstructionSbuch 0, 5.422, und Deutsch Missivenbuch X, S. 077 und 57«.

Einige Verhandlungen, die der obige Bericht nicht berührt, sind in folgender Missive erwähnt: