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4,1,c (1878) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1533 bis 1540
Entstehung
Seite
1267
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November 1540. 1267

Zu 12, 23, 27 ist zu vergleichen der Abschied vom 13. Deccmber I».

Zu 14. Der diesfällige Bericht ist weniger cu«führlich als die hier benützte Quelle.

K.A.Basel: Abschiede >S«o und 41.

Zu 17 und 23. Auf der Rückseite des ersten oder Umschlagblattes der Textguelle stehen folgende, ohneZweifel die Gesandten des Pfalzgrafen und der Stadt Straßburg bezeichnende Namen: Pfalzgräfi sch. Konradvon Ncchberg, Landvogt zu Hagenau: Herr Wolf von Affenstei», Ritter und Doctor; Balthasar von Falken-stein, Schultheiß zu Hagenau. Straßburg. Herr Daniel Muy, alt-Ammeister: Philipp von Kagcneck, desRaths: Wendclinus Bittelbrun, Doctor,dcro von Straßburg bestclcr." Straßburg schreibt schon unterm13. November an Basel, daß es vermitteln wolle, und ersucht, in diesem Sinne auf die von Rotweil einzu-wirken. Habe sich Rotweil in Sachen der Religion gehalten wie immer, so dürfe nicht geduldet werde», daßeine Reichsstadt so behandelt werde wie der von Laudenberg gegen Rotweil vorgehen wolle.

K.A.Basel: Abschiede 1S4V und «1.

7S«.

Lucem. 154I, 12. November (Freitag nach Martini).

Staatsarchiv Luccr»: Mg. Absch. l,.s, k. 4»I.

Tag der V Orte.

Gesandte: Lucern. Jacob Feer, Schultheiß; Niklaus von Meggen; der Spitalnieister; Werner von^egiM- Rudolf Hünenberg. Uri. Ammann (Hans) Brllgger; Vogt Jauch. Schwpz. Joseph Amberg,Kaudammann); Gilg Npchmuth. Obwalden. Ammann Arnstein; Ammann Wirz. Nidwalden. AmmannWilderich. Zug. Hauptmann Bolsinger.

»5. Dieser Tag ist ausgeschrieben wegen der Mahnung derer von Rotweil, die durch den LaudenbergerAbrängt werden. Daher wird beschlossen, es soll jedes Ort seine Fähnlein rüsten und dieselben mit Leuten,^schütz und andern nothwendigen Dingen versehen; wenn immer möglich, soll der Tag zu Baden erwartetwerden und kein Aufbruch geschehen; ist aber kein Verzug mehr möglich, so soll Lucern uns übrige Orte^wou benachrichtigen und den Tag des Aufbruchs bezeichnen; in Schaffhausen will man sich versammeln.Wle Vögte werden aufgefordert, mit ihren Fähnlein nachzuziehen. Plag man warten bis zum Tag in Baden,W soll dort ein weiterer Rathschlag mit gemeinen Eidgenossen oder mit den Orten, die mitziehen wollen, ge-soffen werden. Es soll auch jedes Ort eine Ordonnanz erlassen, sich gegen einander freundlich zu halten.Zürich, Bern, Glarus, Schaffhausen und Appenzell werden von diesen Maßnahmen in Kenntniß gesetzt und"'>l treues Aufsehen ersucht. I». Ueber die Antwort Frankreichs in Betreff der rotweilischen Hülfe solldurch ^e VII Orte zu Baden iveiter verhandelt werden, v. Ebenso wird der pfalzgräfliche Handel auf den^ zu Baden verschoben. «I. Wallis wird schriftlich zu getreuem Aufsehen ermahnt, v. Die Bündner>Wen ab dem Tag zu Baden angesprochen werden, f. Das zu Cappel eroberte Geschütz soll in diesem Fcldzug'ücht mitgenommen werden, um keinen Unwillen zu wecken, x. Der Bettler halb sollen Maßregeln getroffenWerden. I». Weil einige Orte an ihre Gemeinden gebunden sind, so wird vorgeschlagen, von jedem Ort vier"der mehr Personen beizuzieheu, damit die Sache möglichst geheim bleibe; auch darüber ist zu Baden AntwortW geben.

Dieser Tag dauerte mindestens bis 16. November; aber die Gesandten kamen, giengen und kehrtenwieder und wechselten auch thcilweise in den Personen. Wir ergänzen den Abschied durch folgende Noten: