November 1540. 1265
sein: die gegenseitigen Forderungen beider Thcile werden dnrch die erwählten fünf Richter gütlich oder rechtlichausgetragen, o. Ferner hatte der von Landenberg folgenden Artikel „inhin gcspikt": Wenn seine Helfer undBeiständer wegen anderer Ansprüche mit denen von Rotweil zu Recht kommen, soll er jenen ebenfalls Hülfeund Beistand leisten mögen. Dessen beschwerten sich die von Rotweil, weil sie glaubten, er habe Banditenbei ihm, die ihnen früher abgesagt haben, und wenn er diese unterstützen dürfe, sei dieser Anlaß umsonst.Dieser Artikel wurde dann dahin gemildert: Wenn die Edelleute, die dem von Landenberg beigestanden, andereForderungen gegen die von Notweil erhalten, so möge jener ihnen „Zuschub thun", aber der Banditen, diedenen von Notwcil schon vorher feind gewesen, soll er sich nicht annehmen und es soll hiemit die Fehde undFeindschaft gegen alle seine Helfer erledigt sein. Als nun die von Rotweil die Boten um Rath fragten, obsie diese Artikel annehmen sollen, wurden die Boten zwiespältig. Der von Zürich rieth zur Annahme, weilseine Obern den vier Gesandten geschrieben, nichts zu unterlassen, was diesen Span beseitigen könnte: ihmselbst hätten sie diesfalls noch schärfer geschrieben: doch sollen dann hierin alle Helfer und Beiständer, derervon Notweil, es sei die Herrschaft Hohenberg, die Eidgenossen oder wer immer auch begriffen und die Fehdegegeir dieselben auch abgethan sein. Die Boten von Uri und Schwyz dagegen erwiedcrten. daß kein Ort, außerdie von Zürich, ihnen so geschrieben habe, und weil der von Landenberg gemeinen Eidgenossen nach Baden einenso scharfen Brief geschickt habe und jetzt ihre Herren aufgebrochen und auf dem Weg seien, so wissen sie nicht,ob sie in diesem Anlasse begriffen sein wollen. Überhin haben sie nur Auftrag, zwischen denen von Rotweillind dem Herzog von Würtemberg zu vermitteln. Würden sie auch den Brief von Zürich vorschützen, sokönnten ihre Herren sie beschuldigen, daß sie ebensogut auf Kosten der letztem als auf Kosten derer von Zürichabgeordnet worden seien. Sie geben dehwcgcn keinen Rath, doch glauben sie, daß ihre Herren die von Rotweilbei dem, was sie eingehen, bleiben lassen. Dabei wollen sie nicht verhehlen, daß sie, wenn sie zu rathen Voll-macht hätten, sich nicht bemühen würden, in den Anlaß eingeschlossen zu werden; sie glauben, ihre Herren„Helten noch' den Landenberger nit in solicher achtung, föchten ihnen ouch nit so übel, daß st) sich selber dar-bieten, daß inen die hilf, so ine» willens wären zc bewyse». mt schaden söllt." Daß ihre Herren noch nichtda seien, sei die Entlegenheit Schuld; Wäre Rotweil so gelegen wie Schaffhausen, fürwahr die Hülfe wäreschon in' der Stadt. Das wurde gesprochen, weil vorher der Bote von Schaffhausen vor den Vieren ge-redet. der Anschlag sei gebrochen, die. auf Welche sich die von Notweil verlassen, hätten ihnen gefehlt. Dan»traten die Boten von Uri und Schwyz („sy") aus. wurden dann wieder vorberufen, worauf die in, TextZiff. 25 enthaltene Antwort derer von Rotweil erfolgte. (Einer Zusage, die von Rotweil zu entschuldigen,sie hätten nichts ohne Vorwissen der Boten gethan, wird hier nicht erwähnt). Es folgt dann der Inhalt vonZiff 20 und 27 des Textes, mit Ausnahme von 27 o; es heißt nämlich »i diesem Bericht, daß wegen desGeschützes. Hans Kellers Angabe und der freien Jagd kein Streit mehr walte. 2. Die von Rotweil eröffnetenferner vor den Boten von Uri und Schwyz im Besondern- a. sie möchten dahin wirken, daß die Eidgenossensich dafür verwenden, daß der Herzog anläßlich des Hofgerichtes sie bei dein mit seinem Vater. Graf Eberhardabgeschlossenen Vertrag verbleiben lasse. Die Bote» versprachen, diesfalls ihr Bestes zu thun. b. Von Badensei denen von Notwcil eine Ordonnanz und Schrift zugekommen, die unter Andern, verlange, daß sie in ihrerStadt einen Platz bestimmen, allwo der Prädicant den neuen Glauben predigen möge. Hierüber beschwerensie sich und es sei das nicht die geringste Ursache gewesen, warum sie den Anlaß angenommen haben; dennsie getrösten sich des Zusatzes nicht. Wenn sie nämlich diesen in die Stadt aufnehmen und gleichzeitig die»eue Secte predigen lassen müssen, so können sie den Burgern nicht verwehren, zur Predigt zu laufen.Nun sei bekannt was sie früher diesfalls mit ihren Burgern für Streit gehabt, bc. welchen, diese gewaltsamhaben aus der Stadt getrieben werden müssen, von woher ihnen dieser Krieg auf den Hals gewachsen sei. Siewürden nun lieber in diesem Krieg verharren und erwarten, daß die Stadt zu Grunde gehe, als gewärti-ge», daß dieser Glaube wieder Wurzel» fasse und ein innerer, bürgerlicher Kr.eg entstehe. Jener Glaube steckenämlich inuner noch in einigen der Ihrigen, denen man nicht neuen Anlaß geben möchte. 3. Folgt das unterZiff. 30 im Text Mitgetheilte. 4. Als die Boten nach Schaffhausen zurückgekommen, habe» sie die Eid-genossen angetroffen, doch seien Glarus, Bern und Solothurn noch nicht da gewesen. 5. Folgt Ziff. 31 des
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