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4,1,c (1878) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1533 bis 1540
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November 1540.

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Sulz, das dem Herzog von Würtemberg gehöre, angekommen, in welcher Absicht, sei unbekannt. Die Ge-sandten schrieben noch gleichen Tags in der Nacht nach Notweil, daß die nach Sulz gekommenen Reiter vomHerzog abgeschickt seiend dem von Landenberg den Durchzug und das Erzwingen von Proviant zu verhindern.14. Am 18. verließen die Gesandten Stuttgart und kamen nach Tubingen. Daselbst erhielten sie zwei Schreiben,beide vom 13. November (Samstag nach Martini); das eine von Zürich, mit der Meldung, daß Zürich analle Orte geschrieben habe, den angesetzten Tag zu besuchen, das andere von Lucern im Namen der V Orte,des Inhalts daß sie auf den 18. (Donstag nach Othmar) in Gottes Namen aufbrechen werden. Auf den13. schrieben die Gesandten an die Hauptleute, falls sie auf der Straße wären, sonst aber an SchaffhausenM Händen von Zürich und aller Orte Bericht über alle gepflogene Verhandlung. 15. Nachdem die Gesandten"och am 19 nach Bollingen gekommen, erhielten sie daselbst ein Schreiben von Herzog Ulrich, des Inhalts,daß Christoph von Laudenberg den Pfalzgraf und den Herzog gütlich unterhandeln und sein Kriegsvolk ver-laufen lassen wolle. Dieses berichteten die Gesandten eiligst nach Rotweil, mit den. Verlangen um Antwort.19. Am 20 erschienen die Gesandten wieder vor Burgermeister und Rath von Notweil. Dieser beschloß,daß der Pfalzgraf und der Herzog unterhandeln mögen, damit die Sache zu einem gütlichen oder rechtlichenAnlaß vermittelt werde, so zwar, daß jede Partei zwei oder drei Männer wähle und was diese in der Güteoder nach Recht sprechen, dabei soll es verbleiben. 17. Daselbst war auch eine Botschaft der Stadt Straßburg,die auch bei Christoph von Landenberg gewesen. Dieser hatte eingewilligt, daß auch sie vermittle, doch mitden Bedingungen: u. daß alles bisher Verloffene betreffend Fehde, Blut, Brand, Krieg und feindselige Hand-lungen aufgehoben und abgethan werde; b. daß ihm als Kläger und Beschwertem vorbehalten sei, seine For-derung dem Churfürsten, dein Herzog und denen von Straßburg vorzutragen; e. daß die von Rotweil diean ihn und seine Helfer ergangenen Vorladungen vor das kaiserliche Kammcrgericht zurückziehen und er inseiner Ansprache gnädig bedacht werden solle. Diesen Bescheid derer von Notweil und des von Landenbergverschickten die Gesandten am 20. dem Herzog von Würtemberg gleichzeitig mit dem zu Baden ausgegangenenBrief. 18 Der von Christoph von Landenberg gestellten Bedingungen beschwerten sich die von Notweil, inder Meinung daß es zu einem gemeinen Anlasse kommen sollte, so daß jeder Theil klagen möge, was ihmangelegen sei' und baten diesfalls die Gesandten der Eidgenossen um ihren Rath. Diese antworteten, daß sieWnen Auftrag haben denen von Notweil Näthe zu ertheilen, wofür übrigens diese selbst verständig genugseien- wenn sie ihnen'sonst Gutes erweisen können, seien sie dessen bereit. Die Gesandten verhandelten dannübe/diese Beschwerde derer von Rotweil mit den Boten von Straßburg. Diese glaubten, daß die Bedin-gungen, die der von Landenberg gestellt, nicht den ihnen von der Gegenpartei beigelegte., Sinn haben, ver-sprachen indessen gemäß ihres Befehls zun. Besten zu wirken. 19. Gleichen Tags erhielten die Gesandtendas Schreiben der Eidgenossen ab dem Tag zu Baden, demgemäß ein Zusatz von 1000 Mann nach RotweilZU legen bewilligt worden, so daß diese Mannschaft auf den 25. zu Schaffhausen sein und folgenden Tags"ach Notweil ziehen solle 20 Auf weitere Unterhandlung der Boten von Straßburg stellten die von RotweilArtikel eines Anlasses zufolge denen sie den Pfalzgraf, den Herzog, die königliche Negierung, zu Innsbruck,den Grasen Triedricb'von Fürstenberg und die Stadt Straßburg zu gewillkürten Richtern für gütliche oderrechtliche AuAragung der Sache bezeichneten. 21. Auf den 21. ritten die Gesandten von Straßburg in dasLager des Christoph von Landenberg und verhandelten so viel mit ihm, daß er die fünf gewillkürten Nichter""nahm, dabei aber einige Artikel ändertenämlich deren von Notweil vorabgesagten finden und des proceß°" dem kaiserlichen kammergericht gegen in und allen sinen Helfern abzeschaffen." 22. Am 22. eröffneten die