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October 1540.
dinger von Uri entschuldigen sich des Urlaubs halb, den der Abt von Wettingeu dem Amtmann seinesHofes zu Zürich gegeben und dabei sage, daß ihm solches von ihnen beiden befohlen worden sei; das sei nichtdem also; sie haben gm Namen der andern Orte dein Wilhelm Wirz die Rechnung abgenommen, dieselbe inder Ordnung befundeil, aber unter den Ausgabeil einen etwas großen Posten bemerkt und dem Abt gesagt,er möge die Sache bei Gelegenheit an die VIII Orte bringen; weiter haben sie nichts gethan, also nichthinterruks der andern Orte gehandelt. K. Des römischen Königs Gesandte eröffnen: 1. Die von Stein habendem von Klingenberg einige Dörfer abgekauft, die in der Herrschaft Nellenbnrg liegen; da dies wieder denVertrag sei, der vor Jahren zu Basel aufgerichtet worden, so begehre der König, daß man die voll Steinanhalte, ihm gegen Erlegung des Pfandschillings das Gekaufte zurückzustellen oder gemäß der Erbeinung vorRecht zu stehen. 2. Wegen des Spans zwischen dein Abt zu St. Peter und den Eidgenossen von Bern seidas Recht vor dem Bischof von Constanz angefangen; dieser begehre aber Brief und Siegel, daß sie seinemUrtheil sich unterziehen und ihn oder das Domcapitel deßwegen nicht anfeindeil wollen; da sie bisher einensolchen Brief nicht gegeben, so bitte der König, sie dahin zu vermögen, damit die Sache endlich abgethanwerde. Da weder Zürich und Bern noch die andern Orte darüber instruirt sind, so wird das Geschäft noch'mals in den Abschied genommen, den Gesandten aber geantwortet, man werde die Antwort, welche Zürichund Bern auf nächstem Tage geben, ihnen schriftlich zustellen. I». Der Schaffner zu Fischingen, AndreasEgli, läßt aus einigen Abschieden verleseil, wie er zum Schaffner bestellt worden, und bittet, da er im»»»'redlich hausgehalten und gute Rechnung gegeben, ihn entweder bei der Schaffnern bleiben zu lassen oder ihmeine angemessene Competenz auszurichten. Weil die Boten ohne Instructionen sind, dabei aber vernehmen, daßer das Gotteshaus wohl verwaltet und wieder emporgebracht, auch sein väterliches und mütterliches Erbeverstudirt habe, damit er demselben desto mehr nützeil könnte, so werden Lucern und Unterwalden, die ausMartini die Klosterrechnungen abnehmen werden, beauftragt, über sein Haushalten, sein Thun und Lasse»genaue Kundschaft einzunehmen und auf nächstem Tage Bericht zu geben, damit man beschließen könne, wieviel man ihm als Competenz schöpfeil wolle. Nach Ablegung seiller Rechnung soll er dem neuen Abt die Schliffstund alle Gewalt übergebeil, aber bei ihm essen und trinken, bis er bezahlt ist. I. Der Vogt im Nheinthalbringt persönlich an, er habe dieses Jahr für die Herren 280 Sauin Wein gekeltert; er bitte, ihm den Sc»»»mn einen guten Gulden zu überlassen, weil ein Vogt einen kleinen Lohn, aber großen Überlauf und v»Arbeit habe. Da man keine Vollmacht hat, so wird ihm aufgetragen, bis zum nächsten Tag so viel Wemals möglich zu verkaufen und den Erlös in die Rechnung zu stellen. Heimzubringen und auf dem nächste»Tag zu antworten, ob man ihm den Rest, und zu welchem Preise, zu kaufen geben wolle. Es verwendet >M>auch Vogt Bircher für sein Gesuch. It. Gesandte des Herzogs Ulrich von Würtemberg eröffnen nachgäbe ihrer Credenz, wie die Handlung des Christoph von Landenberg dem Herzog in Treuen leid sei, »'^wie er bereits Anstalteil getroffeil habe; er bitte daher, den etwa vorhandenen Unwillen fallen zu lasse» m»mehr nach Erhaltung von Friede und guter Nachbarschaft zu trachten, als aus geringen Ursachen Wid^willen zu erwecken; das werde beiden Theilen zu Nutzen und Aufnahme gereichen. Da er aber die Vcrg' 1des Hans Keller in den drei ersten Artikeln als wahr erfunden, und aus andern Ursachen habe er »N»Grund, denen von Notweil nicht zu viel zu vertrauen und ferner zu bedenkeil, was sich zu thun gebÄMzumal er erwarte, daß auch die Eidgenossen an deren Handlung kein Gefalleil habeil werden. Nachman hierüber Rath gepflogen, hat man die Gesandten wieder vorgeladen und gebeten zu eröffnen, was ^Herzog zu solchem Unwillen gegen Rotweil bewege; hätte dieses gefehlt, so wiirde man es anweiseil, sich ^