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4,1,c (1878) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1533 bis 1540
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October 1540.

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H"e>l jedes Ort ein Fenster darin schenken. Heimzubringen. I». Der Landvogt im Thurgau berichtet, dieEdelfrau von Hutten im Würtembergerland habe einem von Lindau das SchloßNeuenberg" abgekauft Und'»it dem bisherigen Vogt, einem Eidgenossen, einen Vertrag gemacht, daß er bis Lichtmeß darin bleiben solle;"UN reiten der Stadtschreiber von Urach und andere fremde Leute daselbst ein und aus, um ihn da wegzu-jagen, und es gehe die Sage, daß Christoph von Landenberg dort Ein- und Ausgang habe. Da nun>r»es Schloß in einer Einöde nicht weit vom See liegt, und gar leicht 23000 Mann heimlich dahin ge-ehrt werden könnten, welche den Thurgau gefährden würden, so hat mau dein Landvogt aufgetragen, denjen Vogt daselbst in Eid zu nehmen, daß er keine Fremden aus- oder einziehen lasse, und beschlossen, ihmSwei redliche Gesellen beizugeben um das Schloß zu verwahren. Heimzubringen; jedes Ort soll den gefaßten Nath-^hlag an Zürich melden, damit es dem Landvogt die entsprechenden Befehle zukommen lasse, v. Gesandte desSchafs von Constanz klagen gegen Schaffhauscn: seit Menschengedenken gehöre das Dorf Schleitheim mit Leuten,Grund und Boden dem Gotteshaus Reichenau, desseu Herrn es immer geschworen habe; es sei nur in der Stadt^Herrlichkeit, wofür das Gotteshaus ihr jährlich 80 Malter Frucht zu Vogtrecht gebe, damit sie es vorGewalt beschirme; dessen ungeachtet haben die von Schaffhausen am 7. dieses Monats ohne Recht und Billig-et, wider kaiserliche Freiheitsbriefe, Verträge, Urtheile und des Fleckens Offnungen, bei Nacht und Nebel die^»len Leute überfallen und genöthigt ihnen zu huldigen, obwohl sie noch vor wenigen Jahren auf die gleicheZumuthuug im Recht die Sache verloren haben. Die Stift Constanz und die Prälaten des GotteshausesEichenau haben sich bisher so nachbarlich gegen sie gehalten, daß sie solchen Frevels billig überhoben seinGilten; hätten aber die von Schaffhausen an den Bischof oder an die von Schleitheim etwas zu fordernzu klagen gehabt, so hätten sie bei dem Statthalter des Gotteshauses sich beschweren können; dann"je ihnen freundlicher Bescheid gegeben worden; aber mit solcher Gewalt zu verfahreil sei unbillig. Da dieGenossen von jeher den Ruhm besessen, daß sie jedermann vor Gewalt beschirmen und bei dem Seinigenbandhaben, so bitte der Bischof sie dringend, Schaffhauseil ernstlich anzuhalten, die von Schleitheim des er-rungenen Eides ohne Entgelt wieder ledig zu zählen. Der Bote von Schaffhallseil erwiedert, er sei darüber"bne Instruction; man möge ihm die schwere Klage in den Abschied geben, damit seine Herreil sich verant-jrtcn können. Es wird die Sache hei,gebracht, Schaffhausen aber ernstlich ersucht, sich in Betracht der sonstjährlichen Zeit mit dein Bischof gütlich zu vertragen, oder auf dem nächsten Tag mit allen Geivahrsamenjd Briefeil zu erscheineil, um genügende Antwort zu geben, damit die Sache abgethan werde. «I. UeberZoll zu Luggarus eröffnen die Boten sehr ungleiche Instructionen; einige meinen, es solle derselbevon Alters her verlieheil werden; andere schlagen vor, den bisherigen Zoller nach Ablauf seiner Zeitfür zwei Jahre dabei bleibeil zu lassen; etliche sind der Meinung, man solle, wenn des Zollers Jahre^flössen seien, eine Ordnung machen, daß man abwechselnd im einen Jahr den Zoll zu Luggarus, im andern^ SU Lauis zu verleihen habe, und keinen länger als für zwei Jahre; die Zölle sollten auf der freieilausgerufen und je dem Meistbieter übertragen werden; die Boten dürften keine Gewalt haben, beiBezahlung etwas nachzulassen, sondern es müßte jeder so viel ausrichten, wie er das Lehen empfangenbje; den Boten, welche die Zölle verleihen, könnten 3 bis 5 Kronen als Verehrung verabreicht werdeil.^""zubringen, da Glarus abwesend ist. e. Das Schreiben des Königs von Frankreich (an die VII katho-Ichei, O^e) wegeil der verlangten Hülfe,in aller form wie vor" (lautend), wird dem Boteil von Lucern"Ergeben, damit der Stadtschreiber es verdeutsche und jedem Ort eine Copie mittheile, um sich weiter dar-"ber zu beratheil, weil gar viel daran gelegeil sein will. t. Venner Jmhag von Bern und Ammann Berol-