October 1540.
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Lucern. 1540, 6. October (Mittwoch nach Leodegarii).
Staatsarchiv Luccr»: AUg. Absch. U.S. k. 47S. Laudcsarchiv Schwyz: Abschiede. KaiitonSarchiv »rribnrg: Abschiede Bd. 5S.
Tag der VI Orte (VII ohne Solothurn).
Gesandte: Freibnrg. (Ulrich) Nix. (Andere unbekannt).
». Dieser Tag ist auf das Schreiben der Mitbürger und Landlente von Wallis in Betreff der Erneuerung^ Vnrgrechts angesetzt. Zur Verhütung von Unwillen und wegen der besorglichen Umstände hat man fürMathen erachtet, ihnen zu willfahren, so nämlich, daß die Boten der VII Orte auf einein Landrath den EidMi ihnen empfangen und ihnen dagegen in unserm Namen schwören sollen; doch sollen sie dann allen ihrenGemeinden das Burg- und Landrecht vorlesen lassen, was in gleicher Weise bei uns geschehen wird, aber mitausdrücklichen Vorbehalt, daß dieses gütliche Willfahren dem Burg- und Landrecht gänzlich ohne Nachtheilf^, und daß es, wenn wir über kurz oder lang die Erneuerung fordern würden, ohne alle Einrede vor denGemeinden beschworen werden solle. Hierüber möchte ein „Schein" gefordert werden, der mit obiger Missive^ dem Hauptbriefe zu legen wäre. Der Tag wird festgesetzt auf Sonntag nach Galli (17. October), an demMn sich zil Sitten einfinden soll. ?». Der Landvogt in den Freien Ämtern hatte eine Wiedertäuferin nach^ucern ins Gefängniß geschickt, dieses aber, weil dieselbe auch „der vier Orte" Gefangene ist, die Beurtheilung"u die andern gebracht. Nach Anhörung der Verzicht hat man nichts entscheiden wollen, sondern die SacheM den Abschied genommen, v. Derselbe Landvogt hat auch den Jacob Hug hieher geschickt; für denselbenMwenden sich nun der Commenthnr von Hitzkirch, Hans Hug, seine Nachbaren, die Frau und Verwandtschaft.^ soll jedes Ort seinen Bescheid Lucern anzeigen. «I Der Bote von Freiburg entschuldigt weitläufig, daßiVeilnirger Schützen von Bern auf ein Schießen geladen worden; es sei das nicht mit der Obrigkeit WillenM'chehen; man möge es daher nicht übel aufnehmen, v» Der Landvogt im Thurgau theilt die WarnungMes Spähers aus Würtemberg mit. Es wird ihm geantwortet, er solle den Gefangenen bis auf weitern^scheid behalten und überallhin, wo solche Späher zu treffen seien, Befehl geben, sie zu verhaften; auch soll^ Zürich davon Nachricht geben und nach Rotweil schreiben, damit die Stadt ebenfalls ihre Späher ins^ürtembergische sende, „mit anderem Inhalt." Zugleich wird auf Genehmigung hin beschlossen, bei demSchern Beschlüsse zu bleiben, nämlich gerüstet zu sein und auf die von Rotweil ein treues Aufsehen zu haben,'hnen bei jedem Zufall Hülfe leisten zu können. Ob man dem Eck von Rischach schreiben oder jemand zuG'« schicken wolle, um zu erfahren, ob die Nachrichten, die der Gefangene giebt, ihm zugekommen, soll man'ch vereinbaren und nach Baden Antwort bringen. 1'. Die Herren von Uri und ihr Kilchherr stellen die Bitte,) für ihn beim Papst und dem Cardinal von Verulan zu verwenden, in Sachen einiger Pfründen. Heim-^ringen. K-. Es wird angebracht, daß die Berner abermals mit dein Panner nach Genf ziehen wollen.'"°raus für die katholischen Orte wohl Nachtheil erfolgen könnte. Daher soll jedes Ort sich ernstlich darüber^Gthcn und es ans den Tag zu Baden kommen lassen. I». Wiewohl schon öfter gegen den überdrang der'^ldeii Beschlüsse gefaßt worden, so hat dies doch bisher wenig geholfen; daher wird beschlossen, ihnen einen^itsmann in der sechs Orte Namen mit einem offenen Briefe mitzugeben, der sie aus der Eidgenossenschaftwenn sie wieder kommen, will man sie nach ihrem Verdienen bestrafen. I. Propst und Capitel zu"^ru, die ein hübsches neues Haus und Propstei gebaut, bitten um Fenster.
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