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4,1,c (1878) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1533 bis 1540
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1248
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1248 September 1540.

worden. 7. Betreffend Peter Bandet und die von Bern, die mit ihrenZügen" nach Genf gegangen undda gefangen genommen worden, auch die beiden von Lausanne, die unter dem Thor zu Genf untersucht wordenseien, werde man nächstens berichten. u-mom, S.tM.

3) 1540, 13. Octobcr. Der Rath von Genf an seine Gesandten zu Lausanne. Antwort aus ihrenBrief vom 12. October. Man wolle gegen die von Bern genau »ach dem vereinbarten Modus vivendi vor-gehen. Deßwegen sei man nicht einverstanden, daß ein Obmann von Basel, sei es untcr dein Namen einesRichters, Schreibers oder wie immer nach Lausanne berufen werde, da dieses dem Modus vivendi und derÜbung widersprechen würde und von bedenklichen Folgen sein konnte. Vielmehr soll in Gemäßheit jener inder Güte verhandelt werden und man bitte die von Bern, dieses zu thun. In dieser Weise könne sowohlWegen der Herrschaft des Chapitre als auch über die Klage derer von Bern, daß man den armen Verwiesenengewisse außerhalb Genf liegende Güter verkauft habe, verhandelt werden. Man wisse indessen von keine»Gütern, die solcher Art verkauft worden wären, als jenen, die zu Genf liegen; doch mögen die Gesandte»von Bern sie näher bezeichnen. Indessen könne nur in Betreff der in jüngerer Zeit flüchtig Gewordenen ver-handelt werden; was die drei Verurtheilten anbelange, können, wie man schon oft geschrieben habe, die Ur-theile nicht rückgängig gemacht werden und möge man diese Sache ruhen lassen. Im Übrigen sei bekannt,daß jeder Ehrenmann ungehinderten Eintritt in die Stadt Genf habe. (Nachtrag.) Sollte die Sache nichtin der Güte beigelegt werden könne», so soll nicht unterlassen werden, auch die Klagen der Genfer anzubringe»-Die Gesandten sollen ferner in Betreff der ihnen und denen von Genf zu Lausanne augethanen Schmachnähere Erkundigungen einziehen. «. A. Gens - RathsrcMcr.

4) 1540, 13. October. Bern an seine Gesandten zu Lausanne. 1. Man sei einverstanden, alle strei-tigen Punkte gemäß dem Burgrecht den Richtern zu einem freundlichen Ausspruche zu übergeben. Da ma»aber stets allerlei Warnungen erhalte, und Genf sich fortwährend rüste, so solle kein Verzug eintreten, sonder»es sollen die Richter die gütliche Verhandlung sofort vornehmen und nach verhörter Klag und Antwort überjeden Artikel ihren freundlichen Ausspruch erthcilen. Wenn die Güte nicht Platz finde, sollen die Zugesetztengemahnt werden, einen rechtlichen Ausspruch zu geben. 2. Die Sache der Vertriebenen von Genf wolle >»»"nicht fallen lassen, und es sollen die Gesandten dieselbe in Freundlichkeit anziehen, doch sie nicht mit der eigenenAngelegenheit derer von Bern vermengen lassen, damit letztere deßwegen nicht verhindert werde. Wenn die-selbe freundlich oder rechtlich durch den Obmann entschieden sei, so dürfe man hoffen, daß auch den Abgetretene»geholfen werde. St. A. Bern: Deutsch Missiocnbnch X, S. 5'S-

5) 1540, 19. Octobcr. Vor dem Rothe der Zweihundert zu Genf erstatten die Gesandten von daselbst,zehn an der Zahl, die aus dem Marchtag in Lausanne gewesen, Bericht über die betreffenden Verhandlungen-Nach beidseitigen Erörterungen sei festgesetzt worden, daß auf den 14. November ein Urtheil erfolgen si'-Ferner erzählen die Gesandten, wie sie bei ihrer Ankunft zu Lausanne von den flüchtigen Genfer» beleidigtund insbesondere von Johann Lullin und Francis Farel geschmäht worden seien, indem diese sie und »t^Genfer Verräther und schlechte Leute schalten. Die Gesandten hätten dieses den anwesenden Gesandte» vo»Bern geklagt und bei Lausanne gefordert, daß die, welche die Scheltungen gehört haben, verhört werde»-Letzteres sei ihnen verweigert worden, es wäre denn, daß sie die Gegenpartei vorladen würden. Um d'eGesandten auf der Heimreise zu sichern, ließe» die Gesandten von Bern sie durch den Vogt von Lausanne bwMorges, durch den von Morgcs bis Nyon und durch den von Npo» bis Genf begleiten. Man beschlicP-nach Bern zu schreiben und auf den 14. November March tag zu verkünden. u. A, Gens: R-mMeM«»'.

Das annähernde Schlußdatum entnehmen wir dem Umstände, daß die Genfer Gesandten den erste»Bericht am 18. October erstatten. K. A. Gens: Rnthscegister.

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