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4,1,c (1878) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1533 bis 1540
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September 1540.

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ihnen kaufen. Wegen dieser Beschwerniß haben sie nun alles Salz zu Cleveu (Kläffen") gekauft, was dochdeu III Orten erheblichen Schaden bringe. Wenn man aber ihre Freiheit bestätige, um das sie bitten, undsie mit dein Salz, das sie in deutschen Landen kaufen, frei und ledig fürfahren lasse, sie auch in Bellenz undanderswo von jedermann, es seien Säumer oder nicht, ohne Einrede derer von Bellenz Salz kaufen können,so erbieten sie sich, den Vögten zu Bcllenz, wenn sie das Salz da nehmen,uszurichten", wie vor Altem.Sie werden auch dann mit dem Salz zu Vellcnzfürfahren" und den Paß da wieder anfangen. Imandern Falle aber könnten die armen Leute den Coinmissarien keine Ehrung bezahlen und müßten, wie seitZehn Jahren, den Paß anderswo suchen.

Dem Abschied ist eine von Antoiün de Albcrtis gefertigte deutsche Übersetzung des im Text erwähntenFreiheitsbriefes von Galeaz Maria Sfortia, Herzog zu Mailand -c. vom 2. Decembcr 1468 beigelegt.Der Übersetzer bemerkt, daß die von Maiuthal und Vcrzasca noch andere Frcihcitsbricfc des Salzes wegenvon vielen Herzogen i» gleicher Forin und noch kräftigere besitzen. Man vergleiche Abschicdeband III. Abthl. 2,S. 773.

748.

Sutern. 1540, 8. September (auf Nativitatis Mariä).

^taatsarctnv i!uc«r»: Allg. Absch. v. s, 5.470. .NatttoiiSarchiv Arciburj,: Abschiede Bd. KS. tiantondarchiv Solothur»: Abschiede Bd. ÜS.

Tag der VII Orte.

Gesandte: Freiburg. (Lorenz) Brandenburger; (Ulrich) Nix. Solothurn. Konrad Graf, des Raths.(Andere nicht bekannt).

Schwyz wird beauftragt, über die zu Meilen am Zürichsee ergangenen groben Reden genauen Bericht"an Napperswtzl her einzuziehen und dann jedem Orte davon Kenntniß zu geben. I». In Sachen der Not-weiler wird beschlossen, es solle sich jedes Ort gerüstet halten, als ob mau jeden Tag aufbrechen müßte;wenn Rotweil die Mahnung schickt, so soll das Ort. dem diese Mahnung zugekommen, sogleich einen Tagberufen, der mit Vollmachten zu besuche« ist; dann soll jedes Ort nach seinem Vermögen Mannschaft, Geldund Geschützdarthun", unterdessen auch berathen, wen es zu mahnen habe, um den Notweilern Hülfe zuleisten; mau hat auch an die Vögtehie zu Land" geschrieben, sie sollen die Leute zur Rüstung anhalten.Notweil wird ersucht zu berichten, wie groß des Feindes Macht sei, was für Hülfe und Geschütz es habe,und Alle zu mahnen, die es zu mahnen habe. e. Betreffend die Erneuerung des Walliser Burgrechts wird^schlössen, dem Bischof und dein Landrath zu schreiben, daß man auf Sonntag vor St. Gallen Tag (10. October)^°ten schicken werde, um das Burgrecht zu schwören; die Walliser sollen umgehend melden, wo man im Lande""fangen solle und wo sie selbst anzufangen gedenken; auch der Rotweiler Handel wird ihnen mitgetheilt, mitbnu Ersuchen, den VII Orten nichts abzuziehen. «I Dein König von Frankreich wird nach Nothdurft ge-schrieben, er solle den VII Orten helfen gemäß der Vereinnng, keinen Ausweg suchen und beförderlich ant-worten. Auf das freundliche Erbieten des Herzogs von Baiern wirdden Boten" eine Credenz gegebenund befohlen, dem Herzog für seinen guten Willen bestens zu danke» und dessen Gesinnung weiter zu er-^schen und darüber zu berichte», kl'. Uri soll seinen Vogt in den Freien Ämtern anweisen, die Unterthanen^'slen zu lassen, damit sie bereit seien, wenn man sie aufmahne. K. Nachdem aus dem Tage zu Baden ein